Steuern Schweiz: Kapitalgewinnsteuer
Die Besteuerung von Aktiengewinnen in der Schweiz unterscheidet sich je nach Status des Steuerpflichtigen. Private Anleger sind von der Kapitalgewinnsteuer befreit, wenn sie Aktien im Privatvermögen halten und keine gewerbsmäßigen Handelstätigkeiten ausführen. Hingegen unterliegen Unternehmen und gewerblich tätige Investoren der Einkommenssteuer auf Kapitalgewinne und Dividenden.