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Steuerfreier Kapitalgewinn oder steuerbares Einkommen? Risiken des gewerbsmässigen Wertschriftenhandels im Rahmen des Schweizer Steuergesetzes

Der steuerfreie Kapitalgewinn ist für Investoren und Unternehmer in der Schweiz stets ein verlockendes Thema. Diese steuerliche Regelung ist eine der Attraktivitäten, die das Land als Standort für Investitionen und Unternehmertum auszeichnet. Auf den ersten Blick scheint es einfach zu sein: Gewinne aus dem Verkauf von Privatvermögen sind steuerfrei. Doch wie in vielen Bereichen des Steuerrechts gibt es auch hier fallstrickige Situationen, die vor unliebsamen Überraschungen schützen müssen.

Wann wird der steuerfreie Kapitalgewinn problematisch?

In der Schweiz gilt grundsätzlich der Grundsatz, dass private Kapitalgewinne steuerfrei sind. Dies hat dazu geführt, dass viele Investoren lediglich auf die vermeintlichen Vorteile des Kapitalgewinns fokussiert sind. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesgerichts hat jedoch erneut aufgezeigt, dass die Abgrenzung zwischen einem steuerfreien Kapitalgewinn und einem steuerpflichtigen Einkommen in der Praxis keineswegs trivial ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Verdacht einer gewerbsmässigen Tätigkeit, wie dem Wertschriftenhandel, aufkommt. Ist ein Veräusserungsgewinn als steuerpflichtiges Einkommen einzustufen, kann dies erhebliche Steuerbelastungen zur Folge haben. Im Folgenden werden die entscheidenden Stolpersteine skizziert.

Die Unterscheidung: Privatvermögen vs. Geschäftsvermögen

Der Schlüssel zur Realisation eines steuerfreien Kapitalgewinns liegt in der Unterscheidung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen. Gewinne, die aus der Veräusserung von Privatvermögen stammen, unterliegen nicht der Einkommenssteuer und somit auch nicht der Sozialabgaben. Im Gegensatz dazu sind Veräusserungen von Geschäftsvermögen immer einkommenssteuer- und sozialversicherungspflichtig.

Für die Annahme von Geschäftsvermögen ist die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit entscheidend. Das bedeutet, dass, sofern keine selbständige Tätigkeit betrieben wird, gegen den Willen des Steuerpflichtigen grundsätzlich kein Geschäftsvermögen angenommen werden kann. In diesem Fall werden alle Vermögenswerte als Privatvermögen klassifiziert, und steuerfreie Kapitalgewinne können realisiert werden. Jedoch ist zu beachten, dass das Halten und Verwalten von Vermögenswerten – seien es Wertschriften oder sonstige Vermögenswerte – unter bestimmten Umständen die Tatbestandsmerkmale einer nebenberuflichen selbständigen Erwerbstätigkeit erfüllen kann.

Was zählt als selbständige Erwerbstätigkeit?

Der Begriff der selbständigen Erwerbstätigkeit findet im Schweizer Gesetz keine eindeutige Definition. Allgemein werden aber alle Einkünfte aus einem Handels- und Gewerbebetrieb, freiberuflichen Tätigkeiten oder anderen selbständigen Tätigkeiten als steuerpflichtig angesehen. Die Praxis legt den Begriff weit aus und erfasst demnach alle Aktivitäten, die über die bloße Verwaltung von Privatvermögen hinausgehen. Damit sind auch Gewinne aus der Veräusserung oder Nutzung von Geschäftsvermögen einkommensteuerpflichtig.

Die Abgrenzung, ob eine selbständige Erwerbstätigkeit vorliegt, erfolgt meist anhand der Gesamtheit der Umstände im Einzelfall. Das Bundesgericht nimmt dabei auf folgende Indizien Bezug:

  • Systematische oder planmässige Art des Vorgehens
  • Häufigkeit der Transaktionen
  • Kurze Besitzdauer der Wertpapiere
  • Enger Zusammenhang zwischen den Geschäften und der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen
  • Besondere Fachkenntnisse
  • Einsatz erheblichen fremden Kapitals
  • Reinvestition der erzielten Gewinne

Jedes dieser Indizien kann in Kombination mit anderen ausreichen, um eine selbständige Erwerbstätigkeit zu belegen. Dabei ist es wichtig, zu betonen, dass auch ein einzelnes, besonders ausgeprägtes Indiz genügen kann, um die Annahme einer steuerpflichtigen Erwerbstätigkeit zu rechtfertigen. Die tief gesetzte Schwelle zur Annahme einer selbständigen Tätigkeit ist ein nicht zu vernachlässigender Punkt für Anleger.

Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel und seine Merkmale

Ein besonders heikles Thema ist der gewerbsmässige Wertschriftenhandel. Hierbei können die Gewinne aus der (gewinnbringenden) Veräusserung von Aktien unter Umständen als steuerpflichtiges Einkommen eingestuft werden. Kriterien für die Einstufung eines Wertschriftenhandels als gewerbsmässig sind:

  • Höhe des Transaktionsvolumens
  • Häufigkeit der durchgeführten Geschäfte und die Dauer der Besitze
  • Einsatz von Derivaten
  • Systematik und Planung der Geldanlagen
  • Enger Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen
  • Spezielle Fachkenntnisse im Investment-Bereich

Fazit und Empfehlungen

Die Unterscheidung zwischen einem steuerfreien Kapitalgewinn und einem steuerpflichtigen Einkommen erweist sich häufig als komplexes Thema, das diverse Indizien miteinbezieht. Um steuerfreie Kapitalgewinne zu realisieren, ist eine gründliche Prüfung der relevanten Kriterien unerlässlich. Steuerpflichtige sollten sich frühzeitig mit den dazugehörigen Regelungen auseinandersetzen und gegebenenfalls eine individuelle Steuerplanung in Angriff nehmen. Dabei ist es von hoher Bedeutung, alle Umstände und potenziellen Indizien zu beachten, um nicht in die Falle der steuerlichen Abgaben zu tappen. Die Wichtigkeit einer vorausschauenden Planung lässt sich nicht genug betonen, insbesondere wenn Hochsteuern auf Veräusserungsgewinne drohen, die nicht nur Einkommenssteuern, sondern auch Sozialversicherungsabgaben umfassen können.

Disclaimer: Wir können keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen in diesem Blog Eintrag übernehmen. Steuerregeln und Gesetze in der Schweiz können sich ändern. Die Inhalte ersetzen keine professionelle Beratung. Für rechtsverbindliche Unterstützung empfehlen wir, einen Steuer- oder Treuhandexperten über unsere Website hinzuzuziehen: Steuerberatung erhalten

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Häufig gestellte Fragen

In der Schweiz sind Gewinne aus der Veräusserung von Privatvermögen grundsätzlich steuerfrei. Dies bedeutet, dass Privatpersonen, die Vermögenswerte wie Aktien oder Immobilien verkaufen, keine Einkommenssteuer auf die erzielten Gewinne zahlen müssen.

Ein Kapitalgewinn wird steuerpflichtig, wenn er aus dem Geschäftsvermögen stammt oder wenn eine selbständige Erwerbstätigkeit vermutet wird. In solchen Fällen müssen die Gewinne als Einkommen versteuert werden.

Die Indizien für eine selbständige Erwerbstätigkeit umfassen unter anderem eine systematische Vorgehensweise, Häufigkeit der Transaktionen, Kurze Besitzdauern, die Verwendung spezieller Fachkenntnisse und den Einsatz fremder Mittel zur Finanzierung.

Um sicherzustellen, dass Kapitalgewinne steuerfrei bleiben, sollten Sie die individuelle Situation genau prüfen, eine klare Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen vornehmen und darauf achten, keine merkmale einer gewerbsmässigen Tätigkeit zu entwickeln.

Wenn steuerpflichtige Gewinne nicht korrekt deklariert werden, kann dies zu Nachforderungen, Strafsteuern oder anderen finanziellen Konsequenzen führen, einschließlich erhöhten Sozialversicherungsbeiträgen.
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