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Sie möchten für Ihre private Steuererklärung einen Steuerexperten, eine Steuerberaterin beauftragen? Mit SteuerberaterSchweiz erhalten Sie kostenlos und unverbindlich Offerten von passenden Anbietern. Füllen Sie dazu einfach unseren Fragebogen aus. Hier erfahren Sie zudem alles über die verschiedenen Leistungen, die Vorteile und die Preise.

Warum sich ein Steuerberater für Privatpersonen lohnt

Für viele ist es zu aufwendig, sich das nötige Wissen zur Steuererklärung selbst anzueignen. Deshalb beauftragen sie lieber einen Steuerberater oder eine Steuerexpertin. Besonders sinnvoll ist eine Steuerberatung, wenn sich Ihre finanzielle Situation wesentlich verändert – etwa bei einer Pensionierung, einer Erbschaft oder dem Kauf einer Immobilie. Auch bei Heirat, Scheidung oder in der Zeit kurz vor der Pensionierung kann professionelle Unterstützung von Vorteil sein. Alternativ zur Beratung kann die Fachperson auch einfach die gesamte private Steuererklärung für Sie übernehmen.

Den passenden Steuerexperten finden – darauf sollten Sie achten

Privatpersonen stehen bei der Steuererklärung oft vor vielen Fragen – etwa zu Abzügen, Quellensteuer oder Optimierungsmöglichkeiten. Ein Steuerexperte oder eine Steuerexpertin hilft dabei, den Überblick zu behalten und alle legalen Abzüge geltend zu machen. Folgende Kriterien helfen Ihnen bei der Auswahl der richtigen Fachperson:

  • Kann der Steuerexperte gute Referenzen oder Kundenbewertungen vorweisen?
  • Soll neben Ihrer privaten auch die Steuererklärung Ihres Unternehmens bearbeitet werden? Dann ist Erfahrung im Unternehmensbereich wichtig.
  • Möchten Sie nur eine Beratung oder die komplette Ausarbeitung der Steuererklärung durch die Expertin übernehmen lassen?
  • Benötigt die Fachperson spezielles Wissen – zum Beispiel zu Auslandvermögen oder Immobilienbesitz?
  • Ist der Steuerexperte mit den steuerlichen Gegebenheiten in Ihrem Kanton vertraut?

Egal, ob Sie eine Steuerexpertin in Aargau, Zug oder einen Steuerberater in Zürich oder St. Gallen suchen – geben Sie Ihre Anforderungen im Offerten-Generator an. So erhalten Sie kostenlos und unverbindlich passende Offerten von Steuerfachleuten in Ihrer Region.

Steuerabzüge

Um Steuern zu sparen, sollten Sie alle zulässigen Abzüge in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Viele dieser Abzüge haben eine festgelegte Obergrenze. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Abzugsmöglichkeiten:

  • Berufsauslagen: Berufstätige können unter anderem Ausgaben für den Arbeitsweg (z. B. ÖV, Fahrrad, Motorfahrrad und in bestimmten Fällen das Auto), Verpflegung und Berufskleidung abziehen. Beachten Sie dabei die kantonalen Unterschiede – die Wegleitung bietet hilfreiche Informationen.
  • Bildungskosten: Ausgaben für Aus- und Weiterbildung sowie Umschulung sind separat abziehbar und gehören nicht zu den Berufsauslagen.
  • Betreuungskosten: Dazu zählen Pauschalabzüge für Kinder oder betreute Personen, Unterstützungsabzüge für bedürftige Rentnerinnen und Rentner (nicht in allen Kantonen), Unterhaltszahlungen für Kinder bis zur Volljährigkeit und für ehemalige Partnerinnen oder Partner. Auch Ausgaben für Kita, Hort oder Tagesmutter können meist bis zu einem Maximalbetrag abgezogen werden.
  • Einzahlungen in Säule 3a: Personen mit AHV-pflichtigem Einkommen können Beiträge an die Säule 3a bis zu einem bestimmten Höchstbetrag vom Einkommen abziehen.
  • Krankheits- und Unfallkosten: Diese sind dann abziehbar, wenn sie einen bestimmten Prozentsatz des Reineinkommens übersteigen.
  • Kreditzinsen: Zinsen aus Privatkrediten, Hypotheken und Kreditkarten gelten als Schulden und sind abziehbar.
  • Liegenschaftsunterhalt: Kosten für Unterhalt an Liegenschaften, wie etwa eine Dachreparatur oder Investitionen in energiesparende Maßnahmen (z. B. Heizungstausch), können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
  • Spenden: Abzugsfähig sind Spenden ab 100 Franken an öffentliche oder gemeinnützige Organisationen, ebenso wie Mitgliederbeiträge und Spenden an politische Parteien.
  • Versicherungsprämien: Prämien für Kranken- und andere Versicherungen sind – bis zu einem Höchstbetrag – ebenfalls abziehbar.

Achten Sie beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung darauf, alle möglichen Abzüge zu berücksichtigen. Dadurch reduzieren Sie Ihr steuerbares Einkommen bzw. Vermögen. Ein Steuerexperte oder eine Steuerexpertin kann Ihnen helfen, keine Abzugsmöglichkeit zu übersehen.

Fristverlängerung

Der reguläre Abgabetermin für die Steuererklärung natürlicher Personen ist der 31. März. In den meisten Kantonen kann die Frist auf Antrag bis spätestens zum 30. November verlängert werden. Ob dafür eine Gebühr anfällt, hängt vom jeweiligen Kanton ab.

Häufig gestellte Fragen

Zu den wichtigsten Abzügen zählen: Berufsauslagen, Weiterbildungskosten, Betreuungskosten, Einzahlungen in die Säule 3a, Krankheits- und Unfallkosten, Zinsen aus Krediten, Liegenschaftsunterhalt, Versicherungsprämien und Spenden. Für viele dieser Abzüge gelten kantonale Höchstgrenzen.

Ein Steuerberater aus Ihrer Region, der sich mit den kantonalen Regeln auskennt, ist eine gute Wahl. In unserem Steuerberater Verzeichnis können Sie einfach Anbieter in Ihrer Nähe finden und vergleichen. Zudem können Sie kostenlose und unverbindliche Offerten erstellen lassen, indem Sie den Offerten Generator ausfüllen.

Abzugsfähig sind Unterhaltskosten wie Maler-, Schreiner- oder Sanitärarbeiten, Reparaturen und Ersatzgeräte, Hypothekarzinsen, Abwassergebühren sowie Sachversicherungen. Nicht abzugsfähig sind Kosten für den laufenden Betrieb oder für wertsteigernde Umbauten – außer sie dienen dem Umweltschutz oder der Energieeffizienz.

Wenn Sie eine C-Bewilligung besitzen, mit einer Schweizer Person verheiratet sind oder Ihr Ehepartner eine C-Bewilligung hat. Andernfalls unterliegen Sie der Quellensteuer, können aber freiwillig eine ordentliche Steuererklärung einreichen.
  • Bei Besitz der Niederlassungsbewilligung C
  • Bei Heirat mit einer Schweizerin oder einem Schweizer
  • Wenn der Ehepartner eine C-Bewilligung hat
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