Das Steueramt schaut ins Krypto-Wallet: Was Schweizer Krypto Anleger ab 2027 wissen müssen

Das Steueramt schaut ins Krypto-Wallet: Was Schweizer Krypto Anleger ab 2027 wissen müssen

Krypto bisher nicht korrekt versteuert? Ab 2027 erhalten Steuerbehörden deutlich mehr Informationen. Erfahren Sie, welche Folgen drohen und was jetzt zu tun ist.

Ab 2027 wird die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen in der Schweiz durch neue internationale Standards strenger. Anleger sollten sich frühzeitig um die korrekte Dokumentation ihrer Krypto-Transaktionen kümmern.

  • Kryptowährungen sind Vermögenswerte: Sie müssen in der Steuererklärung deklariert werden, unabhängig davon, ob sie auf einer Börse oder in einer Wallet liegen.
  • Erträge aus Krypto-Aktivitäten sind steuerpflichtig: Dazu zählen Staking, Mining, Lending und Airdrops, die als Einkommen gelten können.
  • Kapitalgewinne sind oft steuerfrei, solange die Handelsaktivitäten nicht als gewerbsmäßig eingestuft werden.
  • Dokumentation ist entscheidend: Eine laufende Erfassung von Transaktionen und Erträgen erleichtert die Steuererklärung erheblich.
  • CARF ab 2027: Der internationale Informationsaustausch über Kryptowerte wird zunehmen, was die Sichtbarkeit für Steuerbehörden erhöht.

Krypto und Steuern in der Schweiz: Warum 2027 zum Wendepunkt wird

Bitcoin im Wallet, ein paar Ethereum im Staking und irgendwo noch einige Token aus einem Airdrop, dessen Namen man inzwischen fast vergessen hat. Was nach einem typischen Krypto-Portfolio klingt, kann spätestens beim Ausfüllen der Schweizer Steuererklärung erstaunlich kompliziert werden.

Denn steuerlich betrachtet existieren Kryptowerte keineswegs in einer Parallelwelt. Sie sind Vermögen, können Einkommen generieren und gehören entsprechend in die Steuererklärung.

Und die Bedeutung einer korrekten Deklaration dürfte weiter zunehmen: Ab 2027 soll mit dem Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) ein neuer internationaler Standard für den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte eingeführt werden.

Für Anlegerinnen und Anleger ist deshalb jetzt ein guter Zeitpunkt, Ordnung ins digitale Vermögen zu bringen.

Bitcoin im Wallet? Das Finanzamt interessiert sich trotzdem dafür

Ein häufiger Irrtum lautet: Solange Kryptowährungen nicht auf einem klassischen Bankkonto liegen, spielen sie für die Steuererklärung keine Rolle.

So einfach ist es nicht.

Kryptowährungen gelten steuerlich grundsätzlich als Vermögenswerte. Entscheidend ist daher unter anderem, welche Kryptowerte am 31. Dezember vorhanden sind.

Nehmen wir ein einfaches Beispiel:

Nina besitzt Ende Jahr Bitcoin, Ethereum und Solana. Einen Teil hält sie auf einer Kryptobörse, einen Teil auf ihrer eigenen Hardware-Wallet.

Für die Vermögenssteuer spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob die Coins bei einer Börse oder auf einer privaten Wallet liegen. Nina muss ihre Kryptowerte zum massgebenden Wert per Jahresende deklarieren. Für zahlreiche verbreitete Kryptowährungen veröffentlicht die Eidgenössische Steuerverwaltung entsprechende Jahresendkurse.

Das Prinzip ähnelt damit anderen Vermögenswerten: Was am Jahresende vorhanden ist, gehört grundsätzlich in die Vermögensdeklaration.

Coins halten ist das eine. Mit Coins Geld verdienen das andere.

Spannender wird es, sobald das Krypto-Portfolio Erträge produziert.

Wer beispielsweise Ethereum stakt und dafür laufend zusätzliche Token erhält, hat nicht bloss eine Wertveränderung seines Vermögens. Es kann ein steuerbarer Ertrag entstanden sein.

Das betrifft insbesondere Erträge aus:

  • Staking und Mining
  • Lending und Yield Farming
  • bestimmten DeFi-Anwendungen
  • Vergütungen in Kryptowährungen
  • Airdrops und Token-Zuteilungen

Gerade hier lohnt sich eine saubere Dokumentation.

Angenommen, Marco erhält während des Jahres regelmässig Staking Rewards. Am Jahresende schaut er nur auf den aktuellen Bestand seiner Wallet und trägt diesen als Vermögen ein. Damit hat er möglicherweise erst die halbe Arbeit erledigt: Die erhaltenen Rewards können zusätzlich als Einkommen relevant sein.

Das macht die Krypto-Steuererklärung anspruchsvoller als ein simples «Wallet-Wert per 31. Dezember»-Prinzip.

Der vermeintlich kostenlose Airdrop

Besonders interessant sind Airdrops.

Auf den ersten Blick scheint die Sache klar: Ein Projekt verteilt kostenlos Token, also kann doch kein Einkommen entstanden sein.

Steuerlich kann die Situation anders aussehen.

Relevant ist unter anderem, ob der Empfänger für die Token eine Handlung vorgenommen oder eine wirtschaftliche Gegenleistung erbracht hat. Und diese Gegenleistung muss keineswegs wie klassische Arbeit aussehen.

Manchmal genügt beispielsweise, dass jemand bestimmte Token gehalten, seine Daten für einen Newsletter angegeben oder eine Aktion auf Social Media vorgenommen hat.

Ein kleines Beispiel:

Lea folgt einem Krypto-Projekt auf Social Media, tritt dessen Community bei und erhält einige Monate später Token im Wert von CHF 2’000.

Für Lea fühlt sich das vielleicht wie ein Geschenk des Krypto-Himmels an. Steuerlich kann jedoch relevant sein, dass die Token gerade aufgrund ihrer vorherigen Aktivitäten zugeteilt wurden.

«Gratis erhalten» bedeutet deshalb nicht automatisch «steuerfrei erhalten».

Bitcoin für CHF 20’000 gekauft und für CHF 80’000 verkauft – steuerfrei?

Hier zeigt sich eine Besonderheit des Schweizer Steuerrechts.

Kapitalgewinne auf Privatvermögen sind für Privatpersonen grundsätzlich steuerfrei. Das kann auch für Gewinne aus Kryptowährungen gelten.

Wer also privat Bitcoin kauft und später mit Gewinn verkauft, muss diesen Kapitalgewinn grundsätzlich nicht als Einkommen versteuern.

Das klingt erfreulich – und ist es auch.

Allerdings gibt es eine wichtige Grenze: privates Investieren und gewerbsmässiger Handel sind steuerlich nicht dasselbe.

Wer sehr häufig handelt, Positionen nur kurz hält, Fremdkapital einsetzt oder insgesamt ausgesprochen professionell und systematisch vorgeht, kann steuerlich unter Umständen als gewerbsmässiger Händler eingestuft werden.

Dann ändert sich die Rechnung erheblich. Gewinne können zu steuerbarem Einkommen werden und zusätzlich der AHV-Beitragspflicht unterliegen.

Entscheidend ist dabei nicht ein einzelnes Merkmal. Die Steuerbehörden betrachten die konkreten Umstände des jeweiligen Falls.

Das eigentliche Problem beginnt oft mit Excel

In der Theorie lässt sich vieles noch gut nachvollziehen.

In der Praxis sieht ein Krypto-Jahr jedoch schnell so aus:

Bitcoin bei Börse A. Ethereum bei Börse B. Eine Hardware-Wallet. Zwei DeFi-Protokolle. Staking Rewards. Ein Token-Swap. Drei Airdrops. Eine Bridge auf eine andere Blockchain – und irgendwo schlummern noch Coins auf einer Plattform, die man seit neun Monaten nicht mehr geöffnet hat.

Plötzlich lautet die entscheidende Frage nicht mehr:

«Wie werden Kryptowährungen besteuert?»

Sondern:

«Was genau habe ich eigentlich während des Jahres gemacht?»

Genau deshalb ist eine laufende Dokumentation so wertvoll. Jahresauszüge von Börsen, Wallet-Bestände per Jahresende, Kauf- und Verkaufsbelege sowie Übersichten über Staking-, Mining-, Lending- und sonstige Erträge sollten möglichst vollständig aufbewahrt werden.

Wer erst drei Jahre später versucht, seine Transaktionshistorie zu rekonstruieren, lernt seine Wallet-Adressen möglicherweise intensiver kennen, als ihm lieb ist.

2027 verändert die Spielregeln

Die Dokumentation wird noch wichtiger, weil sich der internationale Informationsaustausch auf Kryptowährungen ausweitet.

Mit dem Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) hat die OECD einen internationalen Standard geschaffen, über den Steuerbehörden künftig systematischer Informationen über Kryptowerte und entsprechende Transaktionen erhalten sollen.

Die Schweiz plant die Umsetzung per 1. Januar 2027. Der erste internationale Datenaustausch dürfte nach heutiger Planung frühestens 2028 stattfinden.

Das Konzept erinnert an den bereits etablierten automatischen Informationsaustausch für Finanzkonten: Bestimmte Kryptodienstleister sollen Kundendaten und relevante Transaktionsinformationen melden.

Dazu können insbesondere Informationen über die Identität eines Kunden, gehaltene Kryptowerte sowie Kauf-, Verkaufs-, Tausch- und bestimmte Übertragungsvorgänge gehören.

Damit verändert sich vor allem eines: Die Annahme, Kryptovermögen sei für Steuerbehörden grundsätzlich kaum sichtbar, wird zunehmend riskant.

Das Problem mit dem vergessenen Wallet

Stellen wir uns einen Anleger vor, der 2023 Kryptowerte gekauft hat. Einen Teil davon hat er nie deklariert. Vielleicht aus Unwissen, vielleicht weil die Beträge anfangs klein waren.

Die Kurse steigen. Aus dem kleinen Betrag wird ein relevantes Vermögen.

Bisher hat er das Thema jedes Jahr vor sich hergeschoben.

Mit zunehmendem Informationsaustausch steigt jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass Steuerbehörden Daten erhalten, die sich mit den eingereichten Steuererklärungen abgleichen lassen.

Werden dabei bisher nicht deklarierte Vermögenswerte oder Einkünfte festgestellt, können je nach Situation Nachsteuern, Verzugszinsen und Bussen folgen.

Deshalb kann es sinnvoll sein, mögliche Lücken zu prüfen, bevor die Steuerbehörde darauf aufmerksam wird. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht in der Schweiz zudem die Möglichkeit einer erstmaligen straflosen Selbstanzeige.

Das sollte allerdings nicht als automatischer Freipass verstanden werden: Ob die Voraussetzungen erfüllt sind und wie eine Bereinigung konkret erfolgen sollte, hängt vom jeweiligen Fall ab.

Der beste Zeitpunkt für Krypto-Buchhaltung? Nicht im März.

Wer regelmässig mit Kryptowährungen handelt, sollte seine Steuerdokumentation nicht erst dann beginnen, wenn die Steuererklärung bereits geöffnet auf dem Bildschirm wartet.

Ein sinnvoller Rhythmus ist deutlich unspektakulärer – und genau deshalb effektiver:

Transaktionen laufend dokumentieren, Erträge kategorisieren, Wallets und Plattformen im Blick behalten und zum Jahresende die Bestände sauber festhalten.

Besonders bei DeFi, Staking und zahlreichen Wallets kann sich eine laufende Dokumentation später mehrfach auszahlen.

Denn die Blockchain vergisst zwar keine Transaktion. Sie erklärt aber leider auch nicht automatisch, warum diese Transaktion stattgefunden hat und wie sie steuerlich einzuordnen ist.

Fazit: Krypto wird steuerlich erwachsen

Kryptowährungen haben sich von einem Nischenthema zu einer etablierten Anlageklasse entwickelt. Die steuerliche Behandlung zieht entsprechend nach.

Für Schweizer Anlegerinnen und Anleger bedeutet das vor allem: Nicht nur Kurse und Renditen verdienen Aufmerksamkeit. Ebenso wichtig ist die Frage, ob Vermögen und Erträge vollständig und nachvollziehbar dokumentiert wurden.

Mit CARF wird die internationale Transparenz ab 2027 nochmals deutlich zunehmen. Wer bereits heute seine Wallets, Börsenkonten und Krypto-Erträge sauber erfasst, ist deshalb klar im Vorteil.

Und wer beim Lesen gerade an eine alte Wallet gedacht hat, die seit 2021 unangetastet irgendwo herumliegt?

Das wäre vermutlich ein ziemlich guter Zeitpunkt, um mit der Aufarbeitung anzufangen.

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Häufig gestellte Fragen

Ab 2027 wird mit dem Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) ein neuer internationaler Standard für den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte eingeführt. Anleger sollten ihre digitalen Vermögenswerte sorgfältig dokumentieren, da die Steuerbehörden mehr Informationen erhalten werden.

Kryptowährungen gelten steuerlich als Vermögenswerte und müssen in der Steuererklärung deklariert werden. Entscheidend ist, welche Kryptowerte am 31. Dezember vorhanden sind, unabhängig davon, ob sie auf einer Börse oder in einer privaten Wallet liegen.

Kapitalgewinne auf Privatvermögen sind für Privatpersonen in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei. Allerdings kann häufiges Handeln oder gewerbsmässiger Handel dazu führen, dass Gewinne als steuerbares Einkommen gelten.

Eine laufende Dokumentation ist entscheidend, um alle Transaktionen, Erträge und Wallet-Bestände festzuhalten. Jahresauszüge von Börsen und Belege über Käufe und Verkäufe sollten sorgfältig aufbewahrt werden, um die Steuererklärung zu erleichtern.

Wenn nicht deklarierte Vermögenswerte oder Einkünfte festgestellt werden, können Nachsteuern, Verzugszinsen und Bussen drohen. Es kann sinnvoll sein, mögliche Lücken zu prüfen, bevor die Steuerbehörde darauf aufmerksam wird.

Ein Airdrop ist die kostenlose Zuteilung von Token, die steuerlich relevant sein kann, wenn der Empfänger eine Handlung vorgenommen hat. Auch wenn die Token kostenlos erscheinen, bedeutet das nicht automatisch, dass sie steuerfrei sind.

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