Affiliate Einnahmen in der Schweiz - Besteuerung & Rechtliche Aspekte

Affiliate Einnahmen in der Schweiz - Besteuerung & Rechtliche Aspekte

Erfahren Sie alles über die Besteuerung von Affiliate Einnahmen in der Schweiz: rechtliche Grundlagen, Steuerpflichten und optimale Programme.

Affiliate Marketing in der Schweiz kann eine lukrative Einkommensquelle sein, erfordert jedoch eine sorgfältige steuerliche und rechtliche Handhabung.

  • Steuerpflicht: Affiliate Einnahmen sind grundsätzlich steuerpflichtig und müssen als Einkommen deklariert werden, auch wenn sie neben einem Hauptjob erzielt werden.
  • Selbständige Tätigkeit: Ob eine Einzelfirma notwendig ist, hängt von der Art und dem Umfang der Tätigkeit ab. Nicht jeder Affiliate muss sofort eine Einzelfirma gründen.
  • Abziehbare Kosten: Geschäftsmässig begründete Ausgaben wie Website-Kosten oder Werbung können vom Gewinn abgezogen werden, was die Steuerlast senkt.
  • Mehrwertsteuer: Bei einem Jahresumsatz von über CHF 100’000 wird die Mehrwertsteuer relevant, unabhängig vom Gewinn.
  • Rechtliche Aspekte: Affiliate Links müssen klar als Werbung gekennzeichnet werden, um Transparenz gegenüber den Followern zu gewährleisten.

Ein Instagram-Reel über die neuen Gym-Leggings, ein Rabattcode in der Story oder ein Link zum Lieblingsprotein in der Bio: Für viele Schweizer Content Creator gehört Affiliate Marketing längst zum Alltag.

Was häufig als kleines Nebeneinkommen beginnt, kann sich schnell zu einem richtigen Business entwickeln. Und spätestens wenn regelmässig Provisionen auf dem Konto landen, stellen sich wichtige Fragen: Muss ich Affiliate Einnahmen versteuern? Brauche ich eine Einzelfirma? Was darf ich abziehen? Und ab wann wird die Mehrwertsteuer relevant?

Die kurze Antwort: Wer mit Affiliate Marketing Geld verdient, sollte diese Einnahmen grundsätzlich nicht als steuerfreies Taschengeld betrachten.

Wie funktioniert Affiliate Marketing?

Das Prinzip ist einfach: Ein Unternehmen stellt einem Affiliate einen persönlichen Link oder Rabattcode zur Verfügung. Kauft jemand darüber ein, erhält der Affiliate eine Provision.

Typische Kanäle sind:

  • Instagram und TikTok
  • YouTube
  • Blogs und Vergleichsportale
  • Newsletter
  • eigene Websites

Dabei muss man nicht zwingend ein grosser Influencer sein. Auch kleinere Accounts mit einer spezialisierten Zielgruppe können mit Partnerlinks relevante Einnahmen erzielen.

Steuerlich ist allerdings weniger die Anzahl Follower entscheidend als die Frage, wie die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird und wie viel damit verdient wird.

Fallbeispiel: Laura verdient mit Gymwear auf Instagram Geld

Nehmen wir Laura aus Zürich. Sie arbeitet zu 80 % als Marketing Managerin und betreibt nebenbei einen Fitness-Account mit 24’000 Followern.

Ein Hersteller von Sportbekleidung bietet ihr ein Affiliate-Programm an. Laura erhält einen individuellen Partnerlink und den Rabattcode LAURA10.

Sie präsentiert regelmässig Leggings, Sport-BHs und andere Gymwear in ihren Reels. Bestellt ein Follower über ihren Link, erhält Laura beispielsweise 10 % Provision.

Im Laufe des Jahres erhält sie:

Affiliate-Provisionen: CHF 18’000

Zusätzlich entstehen ihr Ausgaben, die unmittelbar mit ihrer Tätigkeit zusammenhängen, beispielsweise:

Position Betrag
Affiliate-Provisionen CHF 18’000
Software und Website – CHF 1’200
Online-Werbung – CHF 1’500
geschäftlicher Anteil Kamera/Equipment – CHF 1’300
weitere geschäftlich begründete Kosten – CHF 1’000
Gewinn vor weiteren Abgaben CHF 13’000

Die CHF 18’000 verschwinden steuerlich nicht einfach deshalb, weil Laura bereits einen normalen Job hat.

Wird ihre Affiliate-Tätigkeit als selbständige Erwerbstätigkeit qualifiziert, gehört der daraus erzielte Gewinn grundsätzlich zu ihrem steuerbaren Einkommen. Hinzu kommen die sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen einer selbständigen Tätigkeit.

Der entscheidende Punkt lautet deshalb: Affiliate-Einnahmen sind grundsätzlich zu deklarieren.

Muss jeder Affiliate eine Einzelfirma gründen?

Nein.

Ein häufiger Irrtum ist, dass bereits der erste Partnerlink automatisch die Gründung einer Einzelfirma erforderlich macht. So einfach ist es nicht.

Ob eine Tätigkeit als selbständige Erwerbstätigkeit gilt, hängt von den konkreten Umständen ab. Relevant sind beispielsweise ein Auftreten unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung, eine selbständige Organisation der Tätigkeit sowie das Tragen des wirtschaftlichen Risikos.

Wer dagegen einmalig einen kleinen Betrag erhält, befindet sich in einer anderen Situation als jemand, der systematisch Content produziert, mehrere Affiliate-Programme nutzt, Werbung einkauft und dauerhaft Einnahmen erzielen möchte.

Bei professionell betriebenem Affiliate Marketing spricht deshalb vieles dafür, die Tätigkeit von Anfang an sauber zu strukturieren.

Wie werden Affiliate-Einnahmen besteuert?

Bei einer selbständigen Tätigkeit wird grundsätzlich nicht einfach der gesamte Umsatz als Einkommen besteuert.

Relevant ist der Gewinn:

Einnahmen – geschäftsmässig begründete Ausgaben = steuerbarer Gewinn

Bei Laura wären also nicht automatisch die gesamten CHF 18’000 Provisionen ihr steuerbarer Gewinn. Geschäftlich begründete Kosten können berücksichtigt werden.

Der verbleibende Gewinn wird zusammen mit ihren übrigen steuerbaren Einkünften erfasst. Da die Schweiz progressive Einkommenssteuern kennt, hängt die tatsächliche zusätzliche Steuerbelastung unter anderem von Wohnort, Gesamteinkommen und persönlichen Verhältnissen ab.

Welche Kosten kann ein Affiliate abziehen?

Gerade bei Content Creators ist die Abgrenzung zwischen privat und geschäftlich wichtig.

Grundsätzlich kommen Kosten infrage, die geschäftsmässig begründet sind und tatsächlich mit der Einkommenserzielung zusammenhängen. Denkbar sind beispielsweise Kosten für Website und Hosting, Werbeanzeigen, Buchhaltungssoftware, Foto- und Videoequipment oder bestimmte professionelle Dienstleistungen.

Schwieriger wird es bei gemischt genutzten Gegenständen.

Ein Smartphone, das zu 80 % privat verwendet wird, wird nicht allein deshalb vollständig zum Geschäftsaufwand, weil damit gelegentlich ein Instagram-Reel aufgenommen wird. Gleiches gilt für Laptop, Internetanschluss, Auto oder Arbeitszimmer.

Besonders vorsichtig sollte man bei Kleidung sein. Dass Laura die beworbenen Leggings auf Instagram trägt, bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche privat tragbare Sportbekleidung steuerlich abzugsfähiger Geschäftsaufwand ist.

Eine saubere Trennung und Dokumentation der geschäftlichen und privaten Nutzung ist deshalb wichtig.

Was ist mit kostenlos erhaltenen Produkten?

Für Influencer ist noch ein weiterer Punkt relevant: Vergütung erfolgt nicht immer in Geld.

Ein Unternehmen könnte Laura beispielsweise Sportbekleidung im Wert von CHF 1’000 zur Verfügung stellen und als Gegenleistung mehrere Posts und Stories verlangen.

Nur weil kein Geld überwiesen wird, bedeutet das nicht automatisch, dass steuerlich kein Einkommen vorliegt. Sachleistungen und Barter-Geschäfte können ebenfalls steuerlich relevant sein.

Wer regelmässig Produkte, Reisen, Dienstleistungen oder andere Vorteile als Gegenleistung für Content erhält, sollte deshalb auch solche Kooperationen dokumentieren.

Ab wann wird die Mehrwertsteuer relevant?

Hier wird häufig Einkommen mit Umsatz verwechselt.

Für gewöhnliche Unternehmen liegt die relevante Umsatzgrenze für die obligatorische Mehrwertsteuerpflicht grundsätzlich bei CHF 100’000 pro Jahr. Massgebend sind dabei die entsprechenden Umsätze aus Leistungen im In- und Ausland – nicht der Gewinn nach Abzug der Kosten.

Das bedeutet:

CHF 95’000 Umsatz und CHF 70’000 Gewinn

ist für die Umsatzgrenze etwas anderes als:

CHF 120’000 Umsatz und CHF 30’000 Gewinn.

Im zweiten Fall kann die MWST-Pflicht relevant sein, obwohl der Gewinn deutlich kleiner ist.

Bei Affiliate Marketing mit ausländischen Vertragspartnern kann zusätzlich entscheidend sein, wo die jeweilige Leistung mehrwertsteuerlich als erbracht gilt. Deshalb sollte bei internationalen Affiliate-Netzwerken nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass auf jede erhaltene Provision einfach Schweizer MWST aufgeschlagen werden muss.

Einzelfirma oder GmbH?

Für kleinere Affiliate-Businesses ist eine selbständige Tätigkeit bzw. Einzelfirma häufig die naheliegende Struktur.

Wächst das Geschäft deutlich, kann eine GmbH interessant werden. Sie ist eine eigene juristische Person und trennt das Unternehmen stärker von der Privatperson. Dafür entstehen zusätzliche Gründungs-, Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Abschlusskosten.

Eine GmbH ist aber kein automatischer Steuertrick.

Ob sie sich gegenüber einer Einzelfirma lohnt, hängt unter anderem von Gewinnhöhe, Lohnbezug, Ausschüttungen, Sozialversicherungen, Wohn- und Unternehmenssitz sowie davon ab, wie viel Geld im Unternehmen verbleiben soll.

Die Rechtsform sollte deshalb nicht aufgrund eines einzelnen TikTok-Videos über „Steuern sparen mit GmbH“ gewählt werden.

Neben den Steuern spielt das Werberecht eine wichtige Rolle.

Wer für eine Empfehlung eine Provision erhält, hat ein wirtschaftliches Interesse an der beworbenen Handlung. Für den Betrachter sollte deshalb erkennbar sein, wann es sich um kommerzielle Kommunikation handelt.

Gerade auf Instagram, TikTok oder YouTube sollte Werbung nicht so gestaltet werden, dass ein durchschnittlicher Nutzer eine bezahlte bzw. kommerziell motivierte Empfehlung für eine vollkommen unabhängige persönliche Empfehlung hält.

Transparenz ist hier die beste Strategie: Affiliate Links und kommerzielle Kooperationen sollten klar und verständlich gekennzeichnet werden.

Was sollte Laura konkret tun?

Aus einem scheinbar simplen Instagram-Partnerlink ist bei CHF 18’000 Jahresumsatz bereits eine ernst zu nehmende Nebentätigkeit geworden.

Laura sollte deshalb ihre Provisionen vollständig dokumentieren, geschäftliche Belege aufbewahren, private und geschäftliche Kosten trennen und prüfen, ob ihre Tätigkeit als selbständige Erwerbstätigkeit einzuordnen ist.

Wächst ihr Account weiter und steigen ihre Affiliate-Umsätze beispielsweise auf CHF 80’000, CHF 100’000 oder CHF 150’000 pro Jahr, werden Themen wie MWST, Buchhaltung und Rechtsform zunehmend wichtiger.

Der häufigste Fehler besteht deshalb nicht darin, mit einem Affiliate-Link Geld zu verdienen.

Der Fehler besteht darin, ein echtes Business aufzubauen und es steuerlich weiterhin wie ein Hobby zu behandeln.

Fazit

Affiliate Marketing kann in der Schweiz ein attraktives Nebeneinkommen oder sogar ein eigenständiges Geschäftsmodell sein. Mit steigenden Einnahmen wachsen allerdings auch die steuerlichen und rechtlichen Verpflichtungen.

Provisionen müssen grundsätzlich steuerlich berücksichtigt werden. Bei selbständiger Erwerbstätigkeit können geschäftsmässig begründete Kosten den steuerbaren Gewinn reduzieren. Bei entsprechendem Umsatz kommt die Mehrwertsteuer hinzu, und auch kostenlose Produkte oder andere Gegenleistungen können steuerlich relevant sein.

Wer mit Social Media, Blogs oder YouTube regelmässig Affiliate-Einnahmen erzielt, sollte deshalb von Anfang an eine einfache Buchhaltung führen und Belege sowie Abrechnungen der Affiliate-Netzwerke aufbewahren.

So bleibt der Partnerlink das, was er sein soll: eine zusätzliche Einnahmequelle – und kein späteres Problem mit Steueramt oder Sozialversicherungen.

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Häufig gestellte Fragen

Ja, Affiliate Einnahmen müssen grundsätzlich versteuert werden, da sie als Einkommen gelten. Auch wenn Sie bereits einen anderen Job haben, sind die Einnahmen aus Affiliate Marketing steuerpflichtig.

Nicht zwingend. Ob Sie eine Einzelfirma gründen müssen, hängt von den Umständen Ihrer Tätigkeit ab, wie der Selbstständigkeit und dem wirtschaftlichen Risiko.

Sie können geschäftsmässig begründete Kosten abziehen, die direkt mit der Einkommenserzielung zusammenhängen, wie z.B. Ausgaben für Website, Werbung oder Equipment.

Die Mehrwertsteuer wird relevant, wenn Ihr Umsatz aus Affiliate Marketing 100'000 CHF pro Jahr übersteigt. Dabei zählt der Umsatz, nicht der Gewinn.

Es ist wichtig, alle Provisionen und geschäftlichen Belege sorgfältig zu dokumentieren und private von geschäftlichen Kosten zu trennen, um steuerliche Probleme zu vermeiden.

Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Affiliate Links klar als Werbung gekennzeichnet sind, um Transparenz für Ihre Follower zu gewährleisten und rechtliche Probleme zu vermeiden.

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