Steuerfreie Einkünfte in der Schweiz: Was bleibt unbesteuert?
Erfahren Sie, welche Einkünfte in der Schweiz steuerfrei sind. Von Spesenvergütungen über Gewinne aus Lotterien bis hin zu Erbschaften – hier finden Sie alle relevanten Informationen.
In der Schweiz gibt es eine Vielzahl von Einkünften, die steuerfrei sind. Dieser Artikel gibt einen Überblick über diese Ausnahmen und deren Bedeutung für Steuerpflichtige.
- Spesenvergütungen: Erstattungen für tatsächlich entstandene Auslagen sind steuerfrei.
- Arbeitgeberleistungen: Bestimmte Leistungen wie Naturalgeschenke, SBB-Halbtaxabonnemente und Kinderkrippenbeiträge müssen nicht versteuert werden.
- Gewinne aus Glücksspielen: Gewinne aus konzessionierten Schweizer Casinos sind steuerfrei, während ausländische Gewinne steuerpflichtig sind.
- Einkünfte aus Privatvermögen: Gewinne aus dem Verkauf von beweglichem Privatvermögen sind steuerfrei, solange sie nicht gewerbsmäßig sind.
- Erbschaften und Schenkungen: Diese sind von der Einkommenssteuer befreit, können jedoch anderen Steuern unterliegen.
In der Schweiz unterliegen grundsätzlich alle Einkünfte der Besteuerung. Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen, die im Schweizer Steuerrecht verankert sind. Diese steuerfreien Einkünfte sind im Artikel 24 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) aufgeführt und beinhalten eine Vielzahl von Einnahmen, die nicht versteuert werden müssen. In diesem Artikel werfen wir einen detaillierten Blick auf diese Ausnahmen.
Spesenvergütungen als steuerfreier Kostenersatz
Eine der häufigsten Formen steuerfreier Einkünfte sind Spesenvergütungen. Diese Zahlungen dienen dem Ersatz von tatsächlich entstandenen Auslagen der Mitarbeitenden und gelten somit nicht als steuerbares Einkommen. Da sie als Kostenersatz klassifiziert werden, unterliegen sie weder der Einkommenssteuer noch den Sozialversicherungen.
Leistungen des Arbeitgebers ohne Steuerpflicht
Verschiedene Leistungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden gewähren, müssen nicht im Lohnausweis deklariert werden. Dazu gehören:
- Naturalgeschenke: Bis zu einem Wert von CHF 500 pro Anlass (z.B. Weihnachten oder Geburtstage).
- SBB-Halbtaxabonnemente: Kostenlos abgegebene Abonnemente für öffentliche Verkehrsmittel.
- REKA-Vergünstigungen: Bis zu CHF 600 an Vergünstigungen für Freizeit- und Ferienaktivitäten.
- Vereins- und Clubmitgliedschaften: Bis zu CHF 1’000 pro Fall (ausgenommen Fitnessclubs).
- Kinderkrippenbeiträge: Für vergünstigte Plätze von Mitarbeitenden, sofern das Angebot allen Mitarbeitenden offensteht.
- Parkplatz am Arbeitsort: Kostenlos zur Verfügung gestellte Parkplätze.
Zahlungen und Gewinne ohne Steuerpflicht
Genugtuungssummen sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei. Auch bei Geldspielgewinnen gibt es verschiedene Steuerbefreiungen.
Gewinne aus konzessionierten Schweizer Casinos vor Ort sind grundsätzlich unabhängig von ihrer Höhe steuerfrei. Bei Online-Casinospielen zugelassener Schweizer Spielbanken gilt hingegen ein jährlich angepasster Steuerfreibetrag. Im Steuerjahr 2026 beträgt dieser CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn. Gewinne aus ausländischen Casinos sind dagegen grundsätzlich steuerpflichtig.
Bei Lotterien und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung, die nicht dem Geldspielgesetz unterstehen, gilt 2026 eine Steuerfreigrenze von CHF 1’100. Wird diese Grenze überschritten, ist grundsätzlich der gesamte Gewinn steuerbar.
Einkünfte aus Privatvermögen
Gewinne aus dem Verkauf von beweglichem Privatvermögen wie Autos oder Kunstgegenständen sind ebenfalls von der Besteuerung ausgeschlossen, solange diese Verkäufe nicht regelmäßig und gewerbsmäßig erfolgen.
Stipendien und Rabatte des Arbeitgebers
Stipendien gelten sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene als steuerfrei, da sie Unterstützung aus öffentlichen oder privaten Mitteln darstellen. Zudem sind branchenübliche Rabatte des Arbeitgebers ebenfalls steuerfrei.
Betragliche Unterstützungen und Sozialversicherungsbeiträge
Beträge, die vom Arbeitgeber für Sozialversicherungsbeiträge übernommen werden – beispielsweise für Krankentaggeld- oder Unfallversicherungen – führen ebenfalls nicht zu einem steuerbaren Einkommen beim Arbeitnehmer.
Trinkgelder und Sold für Dienste
Trinkgelder gelten als steuerfrei, solange sie keinen wesentlichen Bestandteil des Lohnes darstellen. Auch Soldzahlungen für Militär- und Zivildienst sowie für Milizfeuerwehrleute bis zu einem bestimmten Betrag sind von der Steuer befreit.
Anpassungen durch Ergänzungsleistungen
Einkommen aus Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) ist ebenfalls steuerfrei und stellt eine wichtige Unterstützung dar.
Einnahmen durch Erbschaft oder Schenkung
Zuwendungen durch Erbschaften oder Schenkungen unterliegen nicht der Einkommenssteuer; jedoch können sie anderen Steuern wie Erbschafts- oder Schenkungssteuern unterliegen.
Kapitalzahlungen mit Vorsorgecharakter
Kapitalzahlungen des Arbeitgebers oder von Vorsorgeeinrichtungen bei einem Stellenwechsel können ebenfalls steuerfrei sein, wenn sie innerhalb eines Jahres für einen Einkauf in eine Vorsorgeeinrichtung verwendet werden.
Familienrechtliche Verpflichtungen
Einkünfte aus familienrechtlicher Verwandtenunterstützung sind für die unterstützungsberechtigte Person steuerfrei. Dies unterscheidet sich jedoch von Alimenten, die als steuerbares Einkommen gelten.
Fazit: Steuerfreie Einkünfte nutzen
Diverse Einnahmen bleiben in der Schweiz von der Besteuerung unberührt. Es ist wichtig, sich über diese Regelungen im Klaren zu sein, um finanzielle Vorteile optimal nutzen zu können. Durch das Verständnis dieser Ausnahmen können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gezielt planen und mögliche Steuerbelastungen minimieren.
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