Das Wichtigste in Kürze
Kryptowährungen gehören in der Schweiz grundsätzlich zum steuerbaren Vermögen. Natürliche Personen deklarieren ihre Bestände am Ende der Steuerperiode zum massgebenden Verkehrswert. Das reine Halten klassischer Zahlungs-Token führt normalerweise noch nicht zu steuerbarem Einkommen.
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind bei Privatvermögen grundsätzlich steuerfreie private Kapitalgewinne. Entsprechend können private Kapitalverluste in der Regel nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Anders sieht es aus, wenn die Aktivität als selbstständige Erwerbstätigkeit beziehungsweise als gewerbsmässiger Handel qualifiziert: Dann sind Gewinne steuerbar und geschäftsmässig begründete Verluste können berücksichtigt werden.
Zusätzliche Token aus Staking, Lending, Mining oder Airdrops müssen getrennt von blossen Kursveränderungen beurteilt werden. Solche Zuflüsse können steuerbares Einkommen darstellen. Entscheidend sind die konkrete Funktionsweise, der Zeitpunkt des rechtlichen Anspruchs und die persönlichen Umstände.
Die vier zentralen Steuerfragen
1. Welche Bestände gehören in die Steuererklärung?
Zu deklarieren sind grundsätzlich sämtliche wirtschaftlich verfügbaren Krypto-Vermögenswerte – unabhängig davon, ob sie auf einer Schweizer Börse, einer ausländischen Plattform, einer Hardware-Wallet oder in einer dezentralen Anwendung gehalten werden. Die Übersicht Kryptowährungen in der Steuererklärung zeigt die notwendigen Schritte und Belege.
2. Sind Krypto-Gewinne steuerfrei?
Bei Privatvermögen sind Kapitalgewinne grundsätzlich steuerfrei. Diese Aussage gilt jedoch nicht automatisch für jede intensive Handelsaktivität. Häufigkeit, Haltedauer, Transaktionsvolumen, Fremdfinanzierung, Derivate und die wirtschaftliche Bedeutung der Gewinne können für die Abgrenzung relevant sein. Mehr dazu steht unter Krypto-Kapitalgewinne: privat oder gewerbsmässig?.
3. Wie werden laufende Rewards behandelt?
Staking- und Lending-Erträge sind nicht dasselbe wie ein späterer Kursgewinn. Eine erhaltene Entschädigung kann bereits im Zeitpunkt des Zuflusses beziehungsweise des festen Rechtsanspruchs steuerbares Einkommen darstellen. Die Seite Staking und Lending versteuern erklärt Bewertung, Dokumentation und typische Sonderfälle.
4. Was gilt für aktiv erzeugte oder gratis erhaltene Token?
Mining-Entschädigungen, Airdrops, Lohnzahlungen und andere Krypto-Zuflüsse benötigen eine eigene steuerliche Einordnung. Der Leitfaden Mining, Airdrops und weitere Krypto-Erträge fasst die wichtigsten Fälle zusammen.
Vermögenssteuer und Bewertung
Zahlungs-Token gelten als bewegliches Vermögen und werden grundsätzlich zum Verkehrswert am Ende der Steuerperiode deklariert. Für verbreitete Kryptowährungen veröffentlicht die Eidgenössische Steuerverwaltung Steuerwerte in der ICTax-Kursliste. Fehlt ein offizieller Steuerwert, kann je nach Sachverhalt der Jahresendkurs einer repräsentativen Handelsplattform verwendet werden. Ist kein aktueller Bewertungskurs ermittelbar, nennt die ESTV den ursprünglichen Kaufpreis in Schweizer Franken als Auffangwert.
Für Token mit zusätzlichen Rechten – beispielsweise Forderungs-, Beteiligungs- oder Nutzungsrechten – kann eine andere Einordnung erforderlich sein. Nicht jeder Token ist steuerlich wie Bitcoin zu behandeln.
Einkommen und Kapitalgewinn auseinanderhalten
Für eine saubere Deklaration sollten zwei Ebenen getrennt werden:
| Vorgang | Typische Ausgangslage bei Privatpersonen |
|---|---|
| Bestand am Jahresende | Vermögenssteuer zum massgebenden Steuerwert |
| Kauf und späterer Verkauf eines Zahlungs-Token | Grundsätzlich privater Kapitalgewinn oder Kapitalverlust |
| Staking- oder Lending-Reward | Möglicher steuerbarer Vermögensertrag beim Zufluss |
| Mining-Entschädigung | Steuerbares Einkommen; Einordnung der Tätigkeit prüfen |
| Airdrop | Grundsätzlich steuerbarer Zufluss; Ausgestaltung prüfen |
| Lohn oder Honorar in Krypto | Steuerbares Erwerbseinkommen zum Zuflusswert |
| Gewerbsmässiger Handel | Gewinne als Einkommen, Bestände als Geschäftsvermögen |
Die Tabelle bietet eine Orientierung und ersetzt keine Würdigung des konkreten Smart Contracts oder Geschäftsmodells.
Welche Unterlagen sollten aufbewahrt werden?
Eine belastbare Krypto-Dokumentation enthält mindestens:
- Jahresendbestände sämtlicher Börsen und Wallets
- Wallet-Adressen und nachvollziehbare Eigentumsnachweise
- vollständige Transaktionshistorien in Originalwährung
- Käufe, Verkäufe, Swaps und Transfers zwischen eigenen Wallets
- Zeitpunkte und CHF-Werte von Rewards und sonstigen Zuflüssen
- Gebühren und den verwendeten Bewertungskurs
- Belege über verlorene Zugänge, Hacks oder wertlose Token
- Beschreibung komplexer DeFi- und Token-Konstruktionen
Transfers zwischen eigenen Wallets sind wirtschaftlich nicht automatisch Verkäufe. Ohne nachvollziehbare Gegenbuchung können sie in einem Steuerreport jedoch fälschlich als steuerbare oder realisierte Vorgänge erscheinen.
Kantonale Praxis und komplexe Sachverhalte
Die direkte Bundessteuer und die kantonale Vermögenssteuer greifen ineinander. Kantone können bei der Deklaration, bei Belegen und bei neuartigen DeFi-Sachverhalten unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Bei erheblichen Beträgen, eigener Validator-Infrastruktur, Fremdfinanzierung, derivativem Handel, Tokenisierung von Rechten oder fehlender Historie empfiehlt sich eine individuelle Prüfung. Bei einem noch nicht verwirklichten komplexen Sachverhalt kann auch ein Steuerruling in Betracht kommen.
