Steuerfalle Kryptowährungen - Kursverluste, aber die Steuer bleibt
Kryptowährungen erfreuen sich ungebrochener Beliebtheit und haben sich zu einer neuen Anlagemöglichkeit mit großem Potenzial entwickelt. Doch während viele sich auf die Chancen konzentrieren, drohen Steuerfallen, die besonders in steuerlich sensiblen Zeiten unangenehme Konsequenzen mit sich bringen können. In diesem Artikel beleuchten wir die steuerlichen Rahmenbedingungen für Kryptowährungen in der Schweiz und erörtern, wie Anleger einer möglichen Liquiditätsfalle entkommen können.
1. Einleitung
Die Volatilität von Kryptowährungen ist allseits bekannt: Kurse können innerhalb kürzester Zeit stark ansteigen und ebenso schnell wieder abstürzen. Diese Unsicherheit stellt nicht nur eine Herausforderung für die Anleger dar, sondern auch für deren Steuerplanung. Was passiert, wenn die Steuern auf Erträge anfallen, die aufgrund eines drastischen Kursfalls nicht mehr realisierbar sind? In der Schweiz ist die Besteuerung von Erträgen aus Kryptowährungen klar geregelt, wobei sowohl die Einkommenssteuer als auch die Vermögenssteuer auf unterschiedliche Weise relevant sind.
2. Einkommenssteuer und Kryptowährungen
In der Schweiz unterliegen Erträge aus kryptobasierten Aktivitäten wie Staking, Lending, Liquidity Mining und Airdrops der Einkommenssteuer. Diese Erträge müssen im Jahr des Zuflusses versteuert werden, und zwar zu dem Zeitpunkt, an dem sie dem Wallet des Steuerpflichtigen gutgeschrieben werden. Unabhängig von den späteren Kursbewegungen müssen die Steuerpflichtigen daher die Erträge in der Steuererklärung angeben.
Beispiel: ETH-Staking 2024
Nehmen wir an, ein Steuerpflichtiger erhält im Jahr 2024 aus Ethereum-Staking Erträge im Wert von 50’000 CHF. Diese Summe muss in der Steuererklärung 2024 als Einkommen deklariert werden, selbst wenn der Kurs der ETH zu Beginn des folgenden Jahres drastisch sinkt. Die Ausgangslage bleibt also unangetastet: Die Besteuerung ist vollzogen, und der Steuerschuldner ist weiterhin verpflichtet, die ermittelte Steuer zu zahlen.
3. Vermögenssteuer: Der Kurs am Jahresende zählt
Zusätzlich zur Einkommenssteuer müssen auch Besitzer von Kryptowährungen eine Vermögenssteuer im Auge behalten, die auf dem Wert des Vermögens per 31. Dezember des jeweiligen Jahres basiert. Hierbei ist es unerheblich, ob eine Kryptowährung im Laufe des Jahres verkauft oder gehandelt wurde. Relevant ist immer nur der Stichtag.
Konkretes Beispiel zur Vermögenssteuer
Ein Investor hält am 31. Dezember 2024 genau 10 ETH, wobei der offizielle Kurs der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) an diesem Tag bei 3’000 CHF pro ETH liegt. Das zu versteuernde Vermögen beläuft sich damit auf 30’000 CHF. Ein späterer Kursverfall, wie etwa auf 2’000 CHF am 10. Januar 2025, hat jedoch keinen Einfluss auf die Vermögenssteuer für 2024.
4. Gesperrte Tokens und ihre steuerliche Relevanz
Ein weiteres Problemfeld stellen gesperrte Tokens dar, die häufig im Rahmen von ICOs oder Token-Vesting-Plänen an Mitarbeiter und Investoren ausgegeben werden. Diese Tokens sind in der Regel über längere Zeiträume gesperrt und können zum Zeitpunkt der Besteuerung zwar bereits im Wallet des Steuerpflichtigen sein, aber faktisch nicht realisiert werden. Dies kann dazu führen, dass Steuerpflichtige auf Einkünfte Steuern zahlen müssen, die nicht in der Höhe realisierbar sind, wie es scheinen mag.
5. Liquiditätsfalle: Wenn Steuern fällig werden, aber der Kurs eingebrochen ist
Der Zeitpunkt der Steuerzahlung kann für Krypto-Investoren kritisch werden. Wenn die Steuer auf einen Teil des Vermögens oder Einkommens erfolgt, der zum Zeitpunkt der Zahlung drastisch an Wert verloren hat, kann dies zu Liquiditätsengpässen führen. Oft müssen dann Krypto-Investoren ihre Coins verkaufen, um die fälligen Steuern zu begleichen – meist zu einem ungünstigen Zeitpunkt.
Praxisbeispiel bei Liquiditätsproblemen
Ein Investor sieht sich im Jahr 2025 mit einer Einkommenssteuer von rund 15’000 CHF konfrontiert, nachdem er 2024 Staking-Erträge in ETH erzielt hat, deren Marktwert damals 50’000 CHF betrug. Wenn der ETH-Kurs seitdem erheblich gefallen ist, ist der Investor gezwungen, zu einem niedrigen Preis zu verkaufen, um die Steuer zu begleichen, was bedeutet, dass er Verluste realisieren könnte und die Chance auf zukünftige Gewinne verpasst.
6. Empfehlungen zur Steuerplanung
Um in die beschriebene Liquiditätsfalle zu geraten oder steuerliche Überraschungen zu vermeiden, ist eine vorausschauende Steuerplanung unerlässlich. Hier sind einige Empfehlungen:
- Erträge zeitnah in CHF oder Stablecoins tauschen: Insbesondere bei Staking- oder Lending-Erträgen kann es sinnvoll sein, zumindest einen Teil der Erträge sofort in Fiat-Währung oder Stablecoins umzuwandeln. So vermeidet man potenzielle Liquiditätsprobleme bei der Steuerzahlung.
- Kursentwicklung rund um den 31.12. beobachten: Wer zum Jahreswechsel hohe Krypto-Bestände hält, sollte überlegen, ob es strategisch sinnvoll ist, vor dem 31. Dezember einen Teil zu verkaufen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Kursrückgang absehbar ist.
- Steuerliche Szenarien durchrechnen lassen: Der unterschiedliche Wohnsitzkanton, das Gesamteinkommen und das Vermögen beeinflussen die Steuerschuld erheblich. Individuelle Simulationen geben Aufschluss über die steuerlichen Auswirkungen.
- Rücklagen bilden: Erträge in Krypto sind nicht gleichbedeutend mit verfügbaren liquiden Mitteln. Wenn ein Teil der Erträge in CHF oder anderen stabilen Währungen zurückgelegt wird, ist man besser auf die Steuerzahlung vorbereitet.
7. Fazit
Die Volatilität von Kryptowährungen bringt nicht nur Risiken für Anleger mit sich, sondern stellt sie auch vor Herausforderungen in der Steuerplanung. Für die Steuerbehörden zählt der Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses oder Stichtags – spätere Kursveränderungen bleiben unberücksichtigt. Daher ist eine durchdachte Steuerstrategie von größter Bedeutung, insbesondere für größere Krypto-Investoren. Sollten Sie Fragen zur korrekten Deklaration Ihrer Einkünfte haben oder Unterstützung in Bezug auf Liquiditätsrisiken benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen dabei, steuerlich optimal aufgestellt zu sein.
Disclaimer: Wir können keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen in diesem Blog Eintrag übernehmen. Steuerregeln und Gesetze in der Schweiz können sich ändern. Die Inhalte ersetzen keine professionelle Beratung. Für rechtsverbindliche Unterstützung empfehlen wir, einen Steuer- oder Treuhandexperten über unsere Website hinzuzuziehen: Steuerberatung erhalten
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