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Schenkungssteuer in der Schweiz: Allgemeines, Höhe und Steuerbefreiung

In der Schweiz spielt die Schenkungssteuer eine bedeutende Rolle im steuerlichen Gefüge. Wer einer nahestehenden Person etwas schenken möchte, muss in vielen Fällen mit einer Steuerlast rechnen. Trotz der zunehmenden Diskussionen über die Gerechtigkeit dieser Steuerlast bleibt sie in den meisten Kantonen verbindlich. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Schenkungssteuer: von den grundlegenden Bestimmungen, über die Höhe der Steuer bis hin zu möglichen Steuerbefreiungen.

Allgemeines zur Schenkungssteuer

Die Schenkung bezeichnet die freiwillige Übertragung von Vermögenswerten von einer Person an eine andere ohne eine direkte Gegenleistung. Gemäß Artikel 239 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) wird die Schenkung als solche anerkannt, wenn sie einvernehmlich erfolgt und vom Empfänger angenommen wird. Trotz der Freigiebigkeit des Schenkenden muss der Beschenkte in vielen Fällen eine Schenkungssteuer entrichten, was sich nach Artikel 65 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ESchG) als eine zwingende Verpflichtung sowohl auf den Schenkenden als auch auf den Beschenkten auswirken kann. Die Steuer ist im Wohnsitzkanton des Schenkers zu entrichten; der Wohnsitz des Beschenkten spielt hierfür keine Rolle.

Besteuerung wiederholter Schenkungen

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Schenkungssteuer sind die Regelungen für wiederholte Schenkungen. In der Schweiz finden diese Schenkungen oft eine differenzierte Besteuerung. Bei wiederholten Schenkungen wird der Steuersatz nicht nur auf den Wert der aktuellen Schenkung, sondern auf die Summe aller innerhalb eines bestimmten Zeitraums erhaltenen Schenkungen berechnet. Dies führt zu einem progressiven Steuersatz, der in der Regel mit zunehmendem Erhalt von Geschenken steigt. Steuerfreibeträge gelten oft nur für die erste Schenkung; bei nachfolgenden Schenkungen unterliegt der Empfänger dem vollen Steuersatz des jeweiligen Kantons. In einigen Kantonen, wie Bern und Freiburg, können jedoch alle fünf Jahre neue Steuerbefreiungen beantragt werden, während in Genf eine Frist von zehn Jahren gilt.

Unterschied zwischen Schenkungs- und Erbschaftssteuer

Sowohl die Schenkungssteuer als auch die Erbschaftssteuer werden von den Kantonen erhoben, und der Bund hat hier kein Mitspracherecht. In den meisten Kantonen werden diese Steuern einheitlich behandelt. Der Hauptunterschied liegt allerdings in der Art der Vermögensübertragung: Wer verschenkt, gibt sein Eigentum zu Lebzeiten ab, während das Erbe erst nach dem Tod der Person übertragen wird. Hier ist es wichtig zu erwähnen, dass auch eine Schenkerin eine Regelung treffen kann, bei der das Vermögen erst nach ihrem Tod übertragen wird. In diesem Fall kann sich das Vermögen der Erbschaftssteuer unterwerfen. Es gibt jedoch Ausnahmen, die geregelt werden müssen, insbesondere in bestimmten Kantonen, wie Luzern, wo eine Vorzeitige Schenkung innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Todesfall anders behandelt wird.

Wie hoch ist der Steuersatz bei Schenkungen?

Die Höhe der Schenkungssteuer variiert in der Schweiz erheblich, abhängig von verschiedenen Faktoren. Der entscheidende Faktor ist das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem. Je näher das Verwandtschaftsverhältnis, desto geringer in der Regel die Steuerlast. Zudem wird auch der Wert der Schenkung berücksichtigt; kleinere Schenkungen unterliegen oft niedrigeren Steuersätzen als größere. Die genaue Höhe der Schenkungssteuer variiert zudem von Kanton zu Kanton: im Kanton Luzern können z.B. Ehegatten, Nachkommen und Geschwister von der Steuer ausgenommen werden, in anderen Kantonen wie Solothurn gelten hingegen strengere Regelungen auch für Geschwister.

Fristen für die Einreichung der Steuererklärung

Die Fristen zur Einreichung der Steuererklärung für Schenkungen sind ebenfalls kantonal unterschiedlich. Beispielsweise fordert der Kanton Zürich von jedem Empfänger, innerhalb von drei Monaten nach Empfang einer Schenkung die Steuererklärung einzureichen. Dies zeigt deutlich, dass es eine angemessene Planung und Aufmerksamkeit für die jeweiligen Fristen benötigt. Personen, die eine Schenkung erhalten haben, sollten sich daher unbedingt bei den zuständigen kantonalen Behörden erkundigen.

Wie kann Schenkungssteuer vermieden oder gespart werden?

In bestimmten Situationen und unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, die Schenkungssteuer zu minimieren oder sogar zu umgehen. Hierzu zählen beispielsweise Schenkungen an gemeinnützige Organisationen oder Stiftungen, die unter Umständen von der Steuer befreit sind. Hierbei ist wiederum sicherzustellen, dass die beschenkte Organisation tatsächlich gemeinnützige Zwecke verfolgt, da sonst der steuerliche Vorteil versagt bleibt. Ein Umzug in einen Kanton mit niedrigeren Schenkungssteuern kann ebenfalls ein strategischer Zug sein. In jedem Fall ist eine frühzeitige Beratung durch einen Steuerexperten empfehlenswert, um die optimalen Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen.

Schlussgedanken

Die Schenkungssteuer ist ein komplexes Thema im Schweizer Steuerrecht, mit vielen Nuancen und kantonalen Besonderheiten. Es ist wichtig, sich im Vorfeld gut zu informieren und eventuell rechtzeitig steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Ob durch gezielte Gestaltung der Schenkungen oder durch Fundraising für gemeinnützige Stiftungen – mit den richtigen Informationen und Strategien kann die Steuerlast potenziell verringert werden. Denken Sie daran: Wissen ist Macht, nicht nur im Leben, sondern auch in Ihrer finanziellen Entscheidung zu Lebzeiten!

Disclaimer: Wir können keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen in diesem Blog Eintrag übernehmen. Steuerregeln und Gesetze in der Schweiz können sich ändern. Die Inhalte ersetzen keine professionelle Beratung. Für rechtsverbindliche Unterstützung empfehlen wir, einen Steuer- oder Treuhandexperten über unsere Website hinzuzuziehen: Steuerberatung erhalten

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Häufig gestellte Fragen

Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die auf Vermögensübertragungen unter Lebenden erhoben wird. Diese Steuer betrifft monatlich viele Schweizerinnen und Schweizer, die Vermögenswerte verschenken.

Der Steuersatz richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem sowie dem Wert der Schenkung. In einem Kanton wie Luzern sind bestimmte Verwandte von der Steuer befreit, während in anderen Kantonen wie Solothurn andere Regelungen gelten.

Die Fristen variieren von Kanton zu Kanton. Im Kanton Zürich beispielsweise muss die Steuererklärung innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Schenkung eingereicht werden.

Es gibt Möglichkeiten zur Minimierung der Schenkungssteuer, wie etwa Schenkungen an gemeinnützige Organisationen oder durch einen Umzug in einen Kanton mit niedrigeren Steuersätzen.

Ja, jede erhaltene Schenkung muss ordnungsgemäß deklariert werden, um rechtlichen Konsequenzen zu entgehen.
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