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Krypto Staking Steuern in der Schweiz - Ethereum, Solana & mehr

Im Jahr 2025 hat sich die Krypto-Landschaft massiv verändert, wobei das Staking von Kryptowährungen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Mit der wachsenden Popularität von Kryptowährungen wie Ethereum und Solana wächst auch das Interesse an der steuerlichen Behandlung von Krypto-Staking in der Schweiz. In diesem umfassenden Blogpost beleuchten wir die steuerlichen Aspekte des Krypto-Stakings für Privatpersonen und Unternehmen in der Schweiz und erläutern, wie sich diese Aspekte in der Praxis umsetzen lassen.

Was ist Krypto-Staking?

Krypto-Staking ist ein Prozess, bei dem Inhaber von Kryptowährungen ihre Coins in einem Netzwerk hinterlegen, um Transaktionen zu validieren und das Netzwerk zu sichern. Im Gegenzug erhalten sie Belohnungen in Form von zusätzlichen Coins oder Tokens. Staking ist besonders verbreitet bei Proof-of-Stake (PoS) und delegierten Proof-of-Stake (dPoS) basierten Kryptowährungen wie Ethereum 2.0, Solana und Cardano.

Steuerliche Behandlung von Krypto-Staking in der Schweiz

Die steuerliche Behandlung von Krypto-Staking ist ein komplexes Thema, da die Schweiz keine spezifischen Gesetze hat, die sich ausschließlich mit Staking befassen. Dennoch hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) einige Grundsätze festgelegt, die die steuerliche Vorschrift für Staking und ähnliche Aktivitäten umreißen.

1. Steuerliche Behandlung für Privatpersonen

Für Privatpersonen wird Krypto-Staking grundsätzlich als Vermögensverwaltung betrachtet. Die generierten Erträge, die durch das Staking erzielt werden, unterliegen der Einkommenssteuer.

  • Einkommenssteuer: Erträge aus dem Staking von Kryptowährungen fallen unter die Einkommenssteuer. Lt. ESTV sind dies sämtliche erhaltenen Belohnungen, die als Einkommen klassifiziert werden und entsprechend versteuert werden müssen.
  • Vermögenssteuer: Darüber hinaus müssen die gestakten Kryptowährungen auch in der Vermögenssteuererklärung aufgeführt werden. Der Marktwert der gehaltenen Münzen zum 31. Dezember eines jeden Jahres muss angegeben werden.

Beispiel: Angenommen, ein Anleger stakt Ethereum und erhält 1 ETH als Belohnung im Jahr 2025, dessen Wert zum Stichtag 31. Dezember 2025 bei 2.000 CHF liegt. Die 2.000 CHF müssen als Einkommen angegeben werden, und der Wert von 1 ETH muss im Vermögen dem Steueramt gemeldet werden.

2. Steuerliche Behandlung für Unternehmen

Für Unternehmen, die Krypto-Staking betreiben, ist die steuerliche Behandlung etwas komplizierter, da sie als steuerpflichtige juristische Personen unter dem Unternehmenssteuergesetz (UStG) gelten. Die daraus resultierenden Erträge und potenziellen Gewinne müssen in der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens ausgeschüttet werden.

  • Körperschaftssteuer: Die Erträge, die durch das Staking von Krypto-Assets generiert werden, unterliegen der Körperschaftssteuer. Diese wird zum regulären Steuersatz auf den Gewinn erhoben, der mit Staking-Aktivitäten verbunden ist.
  • Mehrwertsteuer: Die Dienstleistungen und Handelsaktivitäten im Zusammenhang mit Krypto-Staking können auch unter die Mehrwertsteuerpflicht fallen, abhängig von der Art der Transaktionen und des Unternehmens.

Beispiel: Ein Unternehmen, das Ethereum stakt, erhält eine Belohnung von 5 ETH in einem Jahr. Wenn der Gesamtwert der Belohnung zum 31. Dezember 2025 10.000 CHF beträgt, muss das Unternehmen diesen Betrag als Einkommen angeben. Darüber hinaus wäre der Gewinn aus dem Verkauf der erhaltenen ETH ebenfalls steuerpflichtig.

Praktische Umsetzung in der Steuererklärung

Die Stuererklärung für Krypto-Staking ist in der Schweiz ein entscheidender Punkt, um steuerliche Verpflichtungen gesetzeskonform einzuhalten. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie all ihre Krypto-Assets korrekt angeben und steuerliche Risiken minimieren.

1. Für Privatpersonen

Bei der Steuererklärung müssen Privatpersonen alle erhaltenen Belohnungen aus Staking-Aktivitäten in der Einkommenssteuererklärung angeben. Darüber hinaus sollte der Marktwert der gehaltenen Coins in der Vermögenssteuererklärung korrekt aufgeführt werden.

2. Für Unternehmen

Unternehmen müssen die Erträge aus dem Staking in ihre Geschäftsberichte aufnehmen und diese gemäß den Vorgaben der ESTV versteuern. Buchhaltungssoftware kann dabei helfen, alle Transaktionen genau zu verfolgen und zu dokumentieren, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Anforderungen erfüllt sind.

Fazit

Mit dem steigenden Interesse am Krypto-Staking ist es von wesentlicher Bedeutung, die steuerlichen Implikationen zu verstehen, die sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen in der Schweiz gelten. Während Privatpersonen ihre Krypto-Staking-Erträge als Einkommen versteuern müssen, unterliegen Unternehmen umfassenderen steuerlichen Regelungen, einschließlich der Körperschaftssteuer und der Mehrwertsteuer. Eine detaillierte Dokumentation und das Verständnis der finanziellen Auswirkungen sind unerlässlich, um steuerliche Risiken zu minimieren und gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Es wird empfohlen, sich bei spezifischen Fragen und Unsicherheiten an einen Steuerexperten zu wenden, um die individuelle Situation optimal zu klären und steuerliche Vorteile zu nutzen.

Disclaimer: Wir können keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen in diesem Blog Eintrag übernehmen. Steuerregeln und Gesetze in der Schweiz können sich ändern. Die Inhalte ersetzen keine professionelle Beratung. Für rechtsverbindliche Unterstützung empfehlen wir, einen Steuer- oder Treuhandexperten über unsere Website hinzuzuziehen: Steuerberatung erhalten

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Häufig gestellte Fragen

Erträge aus Krypto-Staking werden in der Schweiz als Einkommen besteuert. Privatpersonen müssen erhaltene Belohnungen in ihrer Einkommenssteuererklärung angeben, während Unternehmen diese als Teil ihrer Geschäftstätigkeit versteuern.

Ja, sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen müssen den Marktwert ihrer gestakten Kryptowährungen in der Vermögenssteuererklärung zum Stichtag 31. Dezember angeben.

Beim Verkauf von Belohnungen aus Krypto-Staking unterliegt der Gewinn der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer. Privatpersonen müssen Gewinne als Einkommen angeben, während Unternehmen die Gewinne in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigen.

Ja, die steuerliche Behandlung von Krypto-Staking kann je nach Kanton variieren, insbesondere bezüglich der Höhe des Steuersatzes. Es ist ratsam, sich über die kantonalen Regelungen zu informieren.

Es wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren, besonders wenn Sie größere Summen investieren oder mehrere Kryptowährungen staken, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen korrekt zu erfüllen.
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