Kirchen Austritt Schweiz Steuern Sparen
Kirchensteuer 8. Januar 2026 08.01.26 9

Kirchen Austritt Schweiz - So viel Geld sparen Sie

Ein Kirchenaustritt in der Schweiz kann erhebliche Steuervorteile mit sich bringen, da dadurch die Kirchensteuer entfällt. Dies ist besonders relevant für Personen, die Mitglied einer staatlich anerkannten Kirche sind, wie der römisch-katholischen oder evangelisch-reformierten Kirche. Es ist wichtig, sich der Konsequenzen bewusst zu sein, insbesondere hinsichtlich des Verzichts auf kirchliche Dienstleistungen.

In der Schweiz können die Kirchensteuern einen erheblichen Teil der jährlichen Steuerlast ausmachen. Für viele Bürger stellt sich daher die Frage, ob ein Kirchenaustritt eine sinnvolle Möglichkeit ist, um Geld zu sparen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Kirchenaustritt und die damit verbundenen finanziellen Vorteile.

Was bedeutet ein Kirchenaustritt?

Ein Kirchenaustritt bedeutet, dass man nicht mehr Mitglied einer anerkannten Kirche ist und somit auch keine Kirchensteuer mehr zahlen muss. In der Schweiz sind vor allem die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte Kirche von Bedeutung, da sie in den meisten Kantonen als steuerpflichtige Religionsgemeinschaften gelten. Der Austritt hat jedoch auch Konsequenzen für die Nutzung kirchlicher Dienstleistungen.

Konsequenzen des Kirchenaustritts

Wer aus der Kirche austritt, verzichtet auf bestimmte kirchliche Dienstleistungen wie beispielsweise eine kirchliche Trauung oder seelsorgerische Betreuung. Dennoch bleibt es möglich, eine kirchliche Trauerfeier oder Bestattung durchzuführen; dies hängt jedoch vom jeweiligen Pfarrer oder der Pfarrerin ab. Einige Landeskirchen verlangen in solchen Fällen möglicherweise einen finanziellen Beitrag.

Wer muss Kirchensteuern bezahlen?

In den meisten Kantonen der Schweiz sind Kirchensteuern für Personen verpflichtend, die Mitglied einer staatlich anerkannten Kirche sind. Dazu zählen in allen Kantonen die römisch-katholische sowie die evangelisch-reformierte Kirche. Die christkatholische Kirche ist hingegen nur in einzelnen Kantonen als steuerberechtigte Landeskirche anerkannt. Auch Unternehmen sind in den meisten Kantonen verpflichtet, Kirchensteuern zu leisten. In der Deutschschweiz erheben lediglich die Kantone Basel-Stadt, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Aargau keine Kirchensteuern von juristischen Personen. Unternehmen haben dabei keine Möglichkeit, sich dieser Abgabe zu entziehen. Privatpersonen hingegen können durch einen Kirchenaustritt selbst entscheiden – und damit je nach Einkommen erhebliche Steuerbeträge einsparen.

Kosten der Kirchensteuer

Die Höhe der Kirchensteuer variiert je nach Kanton und wird als Prozentsatz von der einfachen kantonalen Einkommenssteuer berechnet. Beispielsweise beträgt im Kanton Basel-Stadt dieser Satz 8%. Ein Kirchenaustritt führt dazu, dass diese Steuer nicht mehr gezahlt werden muss, was erhebliche Einsparungen zur Folge haben kann.

Beispielhafte Berechnungen

Nehmen wir an, eine alleinstehende Person ohne Kinder im Kanton Zürich hat ein Jahresgehalt von CHF 100.000:

  • Mitglied der Kirche: CHF 488,- an Kirchensteuer; Gesamtsteuern: CHF 12.976,-
  • Kein Mitglied der Kirche: CHF 0,- an Kirchensteuer; Gesamtsteuern: CHF 12.488,-

Bei einem Jahresgehalt von CHF 200.000 sieht es folgendermaßen aus:

  • Mitglied der Kirche: CHF 1.395,- an Kirchensteuer; Gesamtsteuern: CHF 41.864,-
  • Kein Mitglied der Kirche: CHF 0,- an Kirchensteuer; Gesamtsteuern: CHF 40.469,-

Daraus ergibt sich, dass durch den Austritt aus der Kirche signifikante Beträge gespart werden können.

Kann ich meine Mitgliedschaft in einer Landeskirche beibehalten?

Laut Staatskirchenrecht ist dies nicht möglich. Wer aus seiner Kirchgemeinde austritt, verliert auch seine Mitgliedschaft in der Landeskirche und damit das Stimm- und Wahlrecht innerhalb dieser Gemeinde sowie das Mitspracherecht in den kirchlichen Gremien.

Für Mitglieder der katholischen Kirche gilt jedoch zusätzlich das Kirchenrecht des Papstes, welches besagt, dass Personen weiterhin als Mitglieder betrachtet werden können, selbst wenn sie aus ihrer Kirchgemeinde austreten.

Nutzung von Kirchensteuermitteln

Ebenfalls wichtig zu wissen ist, dass die gezahlte Kirchensteuer nicht direkt einem bestimmten Projekt oder Hilfswerk zugeschrieben werden kann. Die Mittel fließen größtenteils in das lokale kirchliche Leben und werden durch die zuständigen Budgetinstanzen verwaltet.

Möglichkeiten eines Wiedereintritts

Sollten Sie sich nach Ihrem Austritt wieder entscheiden, einer Kirche beizutreten, ist dies meist unkompliziert möglich. Eine einfache Wiederanmeldung bei Ihrer ehemaligen Kirchgemeinde reicht häufig aus; oft wird auch eine kleine Zeremonie zur Wiederaufnahme angeboten.

Austrittsrecht für Jugendliche

Kinder können ab dem vollendeten 16. Lebensjahr eigenständig aus der Kirche austreten und damit ebenfalls von den Kirchensteuern befreit werden.

Fazit

Ein Kirchenaustritt kann für viele Schweizer Bürger eine effektive Möglichkeit sein, um Steuern zu sparen und finanzielle Freiräume zu schaffen. Es ist jedoch wichtig, sich über die verschiedenen Konsequenzen im Klaren zu sein und abzuwägen, ob man auf bestimmte kirchliche Dienstleistungen verzichten möchte oder kann.


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Häufig gestellte Fragen

Nach einem Kirchenaustritt verlieren Sie einige Rechte wie das Stimm- und Wahlrecht innerhalb Ihrer Gemeinde sowie den Zugang zu bestimmten kirchlichen Dienstleistungen.

Die Höhe variiert je nach Kanton; zum Beispiel beträgt sie im Kanton Basel-Stadt 8% von der einfachen kantonalen Einkommenssteuer.

Ja, ein Wiedereintritt ist möglich und erfolgt meist durch eine einfache Wiederanmeldung bei Ihrer ehemaligen Kirchgemeinde.

Nicht unbedingt; für den rechtlichen Eintritt benötigt man keine Taufe, aber viele Gläubige lassen sich taufen.
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