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Gold Steuern Schweiz: Mehrwertsteuer, Gewinnsteuer & mehr

Gold gehört zu den wertvollsten Rohstoffen der Welt und ist bei Investoren und Sammlern heiß begehrt. Doch beim Erwerb und der Verwaltung von Gold in der Schweiz sind steuerliche Aspekte zu beachten. In diesem Artikel schauen wir uns an, welche Steuern auf Gold in der Schweiz anfallen, insbesondere die Mehrwertsteuer, Einfuhrsteuer, Vermögenssteuer und weitere relevante Informationen.

1. Einführung zu den Steuern auf Gold

Bei Gold beträgt die Steuerpflicht abhängig von der Form und Verwendung. Es gibt unterschiedliche Steuerbehandlungen für Schmuck, Goldlegierungen, Anlagegold, Bankengold und Goldmünzen. Insbesondere die Mehrwertsteuer und die Einfuhrsteuer sind hier entscheidend, während die Vermögenssteuer bei höheren Werten eine Rolle spielt. Wer Gold besitzt oder kaufen möchte, sollte sich der steuerlichen Implikationen bewusst sein.

2. Mehrwertsteuer auf Gold

Die Mehrwertsteuer in der Schweiz wird generell auf Produkte und Dienstleistungen erhoben, und Gold ist keine Ausnahme, es sei denn, es handelt sich um Bankengold oder bestimmte Goldmünzen. Schmuck unterliegt der Mehrwertsteuer, was bedeutet, dass Käufer beim Erwerb von Goldschmuck zusätzlich zur Kaufpreissumme diese Steuer zahlen müssen.

2.1 Bankengold und seine Definition

Die Definition von Bankengold ist durch das Edelmetallkontrollgesetz und die zugehörige Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV Art. 44) präzise geregelt. Hierbei gelten Goldbarren und Gold, die eine Feinheit von mindestens 995 aufweisen und mit einem Stempel eines anerkannten Prüfers versehen sind, als Bankengold. Diese Produkte sind von der Mehrwertsteuer befreit. Zudem unterliegen staatlich geprägte Goldmünzen wie beispielsweise das Goldvreneli oder der Krügerrand ebenfalls nicht der Mehrwertsteuer.

3. Einfuhrsteuer auf Gold

Die Einfuhrsteuer wird auf alle Waren erhoben, die in die Schweiz eingeführt werden. Dies umfasst auch Goldprodukten. Wer Gold oder Goldschmuck aus dem Ausland importiert, hat möglicherweise eine Einfuhrsteuer zu entrichten. Besonders relevant ist hierbei die Unterscheidung zwischen verschiedenen Goldarten:

  • Goldschmuck: Unterliegt der Einfuhrsteuer, wenn der Warenwert die festgelegten Freigrenzen übersteigt.
  • Bankengold und staatlich geprägte Goldmünzen: Diese sind von der Einfuhrsteuer befreit und können steuerfrei importiert werden.

Die Einfuhrsteuer und die Mehrwertsteuer teilen sich somit das gleiche rechtliche Grundgerüst und bieten eine Regulierungsbasis für Goldimporte. Es ist wichtig, beim Überschreiten der Freigrenzen die entsprechenden Zollformalitäten zu beachten.

4. Vermögenssteuer auf Gold

In der Schweiz wenden nur wenige Länder eine Vermögenssteuer an, die auf Gemeinde- und Kantonsebene erhoben wird. Diese Steuer ist für in der Schweiz ansässige Personen von Bedeutung. Für die Steuererklärung müssen alle Vermögenswerte zum Stichtag 31. Dezember angegeben werden, inklusive Gold und Edelmetalle.

4.1 Worauf sollte man bei der Deklaration achten?

Die Werte für die Steuererklärung basieren auf den offiziellen Kurslisten der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Auch wenn Schmuck im alltäglichen Gebrauchsrahmen meist nicht angegeben werden muss, sollten hohe Werte dennoch deklariert werden. Bei Unsicherheiten ist die Konsultation eines Experten oder der Steuerbehörden empfehlenswert.

6. Schlussfolgerung

Gold zu erwerben oder zu besitzen, kann sowohl spannend als auch herausfordernd sein, insbesondere hinsichtlich der steuerlichen Verpflichtungen in der Schweiz. Die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Goldarten und deren steuerliche Behandlung ist essenziell für Investoren und Konsumenten. Wer die Gesetze und regulativen Grundlagen kennt, kann sowohl rechtliche Probleme vermeiden als auch steuerliche Vorteile nutzen.

Es ist ratsam, sich gegebenenfalls von einem Steuerexperten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Anforderungen erfüllt sind und rechtzeitig auf Änderungen reagiert werden kann. Letztlich kann der richtige Umgang mit Gold und den dazugehörigen Steuern nicht nur Sicherheits-, sondern auch finanzielle Vorteile bieten.

Disclaimer: Wir können keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen in diesem Blog Eintrag übernehmen. Steuerregeln und Gesetze in der Schweiz können sich ändern. Die Inhalte ersetzen keine professionelle Beratung. Für rechtsverbindliche Unterstützung empfehlen wir, einen Steuer- oder Treuhandexperten über unsere Website hinzuzuziehen: Steuerberatung erhalten

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Häufig gestellte Fragen

Ja, das Goldvreneli zählt als Bestandteil des Vermögens und muss entsprechend in der Steuererklärung angegeben werden.

Schmuck, der als alltäglicher Gebrauchsgegenstand gilt, muss in der Regel nicht angegeben werden. Handelt es sich jedoch um außergewöhnlich wertvollen Schmuck, sollte eine Deklaration erfolgen.

Gold, das der Mehrwertsteuer unterliegt, muss ordnungsgemäß deklariert werden. Bankengold ist zwar steuerfrei, sollte jedoch bei Zollkontrollen ebenfalls angegeben werden.
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