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Ethereum Steuern Schweiz: Kursgewinne, Staking & mehr

Die steuerliche Behandlung von Ethereum in der Schweiz erfordert eine genaue Kenntnis der Deklarationspflichten und der Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Nutzung. Dies ist sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen relevant, insbesondere bei Aktivitäten wie Staking oder Handel. Es ist wichtig, die Kriterien für die Einstufung als gewerbsmässig zu beachten, um unerwartete steuerliche Verpflichtungen zu vermeiden.

Die rasante Entwicklung von Ethereum (ETH) hat nicht nur neue Möglichkeiten im Finanz- und Technologiebereich eröffnet, sondern stellt auch die Steuerbehörden weltweit vor neue Herausforderungen. Die Schweiz ist bekannt für ihre innovationsfreundliche Haltung und ihre stabile Steuerinfrastruktur und hat sich frühzeitig mit der steuerlichen Behandlung digitaler Vermögenswerte – insbesondere Ethereum – auseinandergesetzt.

Für Privatpersonen wie auch für Unternehmen ist es heute unerlässlich, die steuerlichen Anforderungen im Zusammenhang mit Ethereum (ETH) genau zu kennen. Dies betrifft insbesondere die Deklarationspflicht, die Einkommens- und Vermögensbesteuerung, die Behandlung von Kapitalgewinnen sowie die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerbsmässigem Handel.

Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die geltende Praxis der Ethereum-Besteuerung in der Schweiz und erläutert, wie verschiedene ETH-bezogene Aktivitäten steuerlich behandelt werden – sowohl für natürliche Personen als auch im unternehmerischen Kontext.

Was ist Ethereum (ETH)?

Ethereum ist eine Blockchain-basierte Plattform, deren nativer Token ETH als Wertträger und als technischer Treibstoff für Transaktionen und Anwendungen dient. Im Unterschied zu reinen Zahlungssystemen ermöglicht Ethereum die Ausführung von Smart Contracts sowie den Betrieb dezentraler Anwendungen (dApps).

ETH hat sich längst über seine ursprüngliche Funktion hinaus zu einem Anlage- und Investitionsobjekt entwickelt. Die Nutzung reicht von langfristiger Kapitalanlage über aktiven Handel bis hin zu Staking, DeFi-Anwendungen, NFTs und der Teilnahme an Validator-Strukturen. Diese Vielseitigkeit führt auch zu einer entsprechend komplexen steuerlichen Beurteilung.

Steuerliche Einordnung von Ethereum (ETH) in der Schweiz

In der Schweiz existiert kein eigenständiges Kryptosteuergesetz. Die steuerliche Behandlung von Ethereum erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen des Schweizer Steuerrechts. ETH wird steuerlich als bewegliches Vermögen qualifiziert – vergleichbar mit Wertschriften. Es gilt weder als gesetzliches Zahlungsmittel noch als Fremdwährung.

Entscheidend für die steuerliche Behandlung ist nicht allein der Besitz von ETH, sondern die Art der Nutzung sowie die Rolle der steuerpflichtigen Person. Privatpersonen mit gelegentlichen Transaktionen werden anders behandelt als Personen oder Unternehmen mit regelmässigem, systematischem Handel oder ETH-basierten Dienstleistungen.

Diese Praxis entspricht den Vorgaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und deren Fachinformationen zur Besteuerung von Kryptowerten.

Privatpersonen

Kapitalgewinne aus Ethereum (ETH)

Halten Privatpersonen Ethereum im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung, sind Kapitalgewinne aus der Veräusserung von ETH grundsätzlich steuerfrei. Dies gilt sowohl für den Verkauf gegen Schweizer Franken oder andere Fiatwährungen als auch für den Tausch von ETH in andere digitale Vermögenswerte.

Voraussetzung ist, dass die Aktivitäten nicht als gewerbsmässig eingestuft werden. Die Steuerbehörden prüfen dies anhand verschiedener Kriterien wie Handelsfrequenz, Volumen, Haltedauer, Einsatz von Fremdkapital oder das systematische Ausnutzen kurzfristiger Kursschwankungen.

Staking, (historisches) Mining und Airdrops

Bestimmte ETH-bezogene Aktivitäten können zu steuerbarem Einkommen führen:

  • Ethereum-Staking (inkl. Validator-Tätigkeiten)
  • Airdrops von ETH oder ETH-nahen Tokens
  • (Vor dem Merge betriebenes) Ethereum-Mining
  • Vereinnahmte Transaktions- oder Validator-Gebühren

Massgebend ist jeweils der Zufluss eines geldwerten Vorteils. Die steuerliche Qualifikation hängt von Umfang, Regelmässigkeit und wirtschaftlicher Zielsetzung der Tätigkeit ab.

Unternehmen

Für Unternehmen ist die steuerliche Behandlung von Ethereum eindeutig. Einnahmen aus ETH-Handel, Staking, Blockchain-Beratung, Smart-Contract-Entwicklung oder anderen Ethereum-basierten Dienstleistungen gehören zum steuerbaren Geschäftsertrag und unterliegen der ordentlichen Gewinn- und Kapitalsteuer.

ETH-Bestände sind zum Bilanzstichtag zu bewerten. Die ESTV veröffentlicht jährlich einen offiziellen Steuerkurs für Ethereum, der für die Bewertung herangezogen werden kann. Sämtliche Bestände, Zu- und Abgänge sowie Kursdifferenzen sind buchhalterisch korrekt zu erfassen. Verluste aus der Veräusserung von ETH sind steuerlich abzugsfähig.

Werden Leistungen in Ethereum vergütet, sind diese zum Marktwert in CHF am Tag der Transaktion zu verbuchen. Dies gilt auch für die Mehrwertsteuer.

Mehrwertsteuer (MWST) und Ethereum

Der Umtausch von Ethereum in Fiatwährungen oder in andere digitale Vermögenswerte ist nicht mehrwertsteuerpflichtig, sofern ETH als Zahlungsmittel verwendet wird.

Erbringt ein Unternehmen jedoch eine steuerbare Leistung (z. B. IT-Dienstleistung oder Warenlieferung) und wird diese in ETH bezahlt, fällt MWST auf dem CHF-Gegenwert der Leistung an. Die Zahlung in Ethereum ersetzt lediglich das Zahlungsmittel, nicht die Steuerpflicht.

Deklaration und Bewertung von Ethereum (ETH)

Steuererklärung

ETH-Bestände sind im „Wertschriften- und Guthabenverzeichnis“ der Steuererklärung aufzuführen. Die Deklaration erfolgt anhand der Jahresendbestände sämtlicher Wallets und Börsenkonten per 31. Dezember.

Eine lückenlose Dokumentation aller Wallets und Transaktionen ist unerlässlich.

Vermögenssteuer

Ethereum unterliegt der Vermögenssteuer. Für die Bewertung gilt:

  • offizieller ESTV-Steuerkurs für ETH
  • falls nicht verfügbar: Jahresendkurs der Handelsplattform
  • bei fehlendem Kurs: ursprünglicher Kaufpreis in CHF

Einkommenssteuer

Steuerbares Einkommen entsteht insbesondere durch:

  • Lohnzahlungen in ETH
  • Staking- und Validator-Erträge
  • Mining-Erträge und Transaktionsgebühren
  • Gewinne selbstständig Erwerbender aus ETH-Handel

Gewerbsmässiger Handel mit Ethereum (ETH)

Abgrenzung

Nicht jeder ETH-Trade bleibt steuerlich privat. Werden bestimmte Kriterien erfüllt, stuft das Steueramt den Handel als gewerbsmässig ein. In diesem Fall sind Gewinne einkommenssteuer- und AHV-pflichtig, Verluste hingegen abzugsfähig.

Die Abgrenzung erfolgt gestützt auf das Kreisschreiben Nr. 36 der ESTV (Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel), welches seit 2021 ausdrücklich auch auf Kryptowährungen wie Ethereum angewendet wird.

Safe-Haven-Kriterien (alle müssen erfüllt sein)

  • Haltedauer: ETH mindestens 6 Monate
  • Transaktionsvolumen: Käufe + Verkäufe ≤ 5-facher Jahresanfangsbestand
  • Haupteinkommen: Kapitalgewinne < 50 % des Reineinkommens
  • Finanzierung: kein oder nur geringes Fremdkapital
  • Derivate: nur zur Absicherung

Warum Ethereum besonders risikobehaftet ist

In der Praxis scheitern viele ETH-Anleger an diesen Kriterien wegen:

  • hoher Volatilität
  • kurzer Haltedauern
  • Teilverkäufen bei Kursanstiegen
  • Margin- und DeFi-Strategien

Zusätzlich berücksichtigt das Bundesgericht u. a. kurze Haltedauern, hohe Handelsfrequenz, Leverage und Derivateinsatz.

Steuerliche Folgen bei gewerbsmässiger Einstufung

  • Einkommenssteuer auf alle realisierten Gewinne
  • AHV-Beiträge auf dem Gewinn
  • Abzug von Verlusten möglich
  • keine Besteuerung unrealisierter Buchgewinne

Fazit

Ethereum bietet enorme Chancen, bringt aber erhebliche steuerliche Risiken mit sich. Die Safe-Haven-Kriterien schaffen Orientierung, bieten jedoch keine absolute Sicherheit. Die Steuerbehörden – insbesondere in kryptofreundlichen Kantonen wie Zug – beurteilen jeden Fall individuell.

Eine frühzeitige steuerliche Analyse ist dringend zu empfehlen, bevor aus privatem ETH-Investieren ungewollt eine steuerpflichtige gewerbsmässige Tätigkeit wird.

Disclaimer: Wir können keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen in diesem Blog Eintrag übernehmen. Steuerregeln und Gesetze in der Schweiz können sich ändern. Die Inhalte ersetzen keine professionelle Beratung. Für rechtsverbindliche Unterstützung empfehlen wir, einen Steuer- oder Treuhandexperten über unsere Website hinzuzuziehen: Steuerberatung erhalten

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Häufig gestellte Fragen

Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Ethereum sind für Privatpersonen grundsätzlich steuerfrei, solange die Aktivitäten nicht als gewerbsmässig eingestuft werden.

Erträge aus Staking, Mining oder Airdrops werden als steuerbares Einkommen betrachtet und müssen entsprechend deklariert werden.

ETH-Bestände sind im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis der Steuererklärung aufzuführen, basierend auf den Jahresendbeständen per 31. Dezember.

Die Kriterien umfassen Handelsfrequenz, Haltedauer, Transaktionsvolumen und die Nutzung von Fremdkapital. Werden diese Kriterien erfüllt, kann der Handel als gewerbsmässig eingestuft werden.

Ethereum wird zum offiziellen ESTV-Steuerkurs bewertet, oder falls dieser nicht verfügbar ist, zum Jahresendkurs der Handelsplattform oder dem ursprünglichen Kaufpreis in CHF.
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