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CARF erklärt: Automatischer Informationsaustausch für Kryptowährungen in der Schweiz

Ab dem 1. Januar 2026 wird der automatische Informationsaustausch (AEOI) in der Schweiz auch auf Kryptowährungen ausgeweitet, was insbesondere für Krypto-Dienstleister wie Börsen und Wallet-Anbieter relevant ist. Diese müssen steuerrelevante Kundendaten erfassen und an die Eidgenössische Steuerverwaltung übermitteln. Anleger sollten ihre Krypto-Bestände korrekt deklarieren und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Ab dem 1. Januar 2026 wird die Schweiz den automatischen Informationsaustausch (AEOI) erstmals auch auf Kryptowerte ausweiten. Diese bedeutende Änderung erfolgt im Rahmen des internationalen Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Mit dieser Maßnahme reagiert die Schweiz auf die wachsende Bedeutung von Kryptowährungen im internationalen Finanzsystem und schließt eine bisher bestehende Regulierungslücke.

Hintergrund: Was ist das CARF?

Das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) wurde von der OECD entwickelt, um einen einheitlichen globalen Standard für die steuerliche Transparenz von Kryptowerten zu schaffen. Es orientiert sich am bestehenden AEOI-System für Bankkonten, ist jedoch speziell auf die Besonderheiten von Kryptobörsen, Wallet-Anbietern und anderen Krypto-Dienstleistern zugeschnitten. Ziel des CARF ist es, Steuerhinterziehung und -umgehung im Bereich digitaler Vermögenswerte zu verhindern und den internationalen Informationsaustausch zu stärken.

Wen betrifft die neue Regelung?

Von der neuen Meldepflicht sind insbesondere folgende Akteure betroffen:

  • Kryptobörsen
  • Wallet-Anbieter
  • Weitere Krypto-Dienstleister

Diese Anbieter müssen ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in der Schweiz haben, um den neuen Regelungen zu unterliegen. Künftig sind sie verpflichtet, steuerrelevante Kundendaten systematisch zu erfassen und an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zu übermitteln.

Welche Daten müssen gemeldet werden?

Die meldepflichtigen Informationen umfassen insbesondere:

  • Identifikationsdaten der Kundinnen und Kunden, wie Name, Adresse und Steuerdomizil
  • Angaben zu gehaltenen Kryptowerten
  • Transaktionen, einschließlich Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge oder Transfers
  • Bestände und Erträge, soweit sie steuerlich relevant sind

Die ESTV wird diese Informationen anschließend im Rahmen des AEOI an die zuständigen Steuerbehörden der jeweiligen Partnerstaaten weiterleiten.

Zeitplan: Ab wann gilt der Krypto-AEOI?

Der geplante Ablauf für die Einführung des Krypto-AEOI sieht wie folgt aus:

  1. 1. Januar 2026: Inkrafttreten der Meldepflichten für Krypto-Dienstleister in der Schweiz
  2. 2026: Erfassung der relevanten Kundendaten
  3. 2027: Erster automatischer Informationsaustausch mit internationalen Partnerstaaten

Was bedeutet das für Krypto Anleger?

Für private und institutionelle Krypto-Investoren bedeutet die neue Regelung vor allem eines: mehr Transparenz gegenüber den Steuerbehörden. Nicht deklarierte Krypto-Vermögen oder Erträge werden künftig deutlich schwerer zu verbergen sein. Anlegerinnen und Anleger sollten daher:

  • ihre Krypto-Bestände und Transaktionen korrekt deklarieren
  • bestehende Steuererklärungen überprüfen
  • bei Unsicherheiten rechtzeitig steuerliche Beratung in Anspruch nehmen

Erhält die kantonale Steuerbehörde (z. B. Luzern) meine Krypto-Bestände automatisch?

Ja – im Rahmen von CARF/AEOI können steuerrelevante Informationen von meldepflichtigen Krypto-Dienstleistern automatisch in den kantonalen Veranlagungsprozess einfliessen. Das bedeutet: Steuerrelevante Daten, die Krypto-Dienstleister (in der Schweiz) an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) melden bzw. die aus dem Ausland an im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs an die Schweiz übermittelt werden, können in den kantonalen Veranlagungsprozess einfliessen und mit deiner Selbstdeklaration abgeglichen werden.

Wichtig: Es handelt sich dabei nicht um eine Live-Überwachung oder einen permanenten Zugriff auf deine Wallets. Die Meldungen erfolgen periodisch (typischerweise jährlich) und betreffen steuerlich relevante Informationen zur Veranlagung.

Fazit

Mit der Einführung des CARF setzt die Schweiz ein klares Zeichen für internationale Steuertransparenz im Kryptobereich. Während der administrative Aufwand für Krypto-Dienstleister steigt, sorgt die neue Regelung langfristig für Rechtssicherheit, Fairness und gleiche Wettbewerbsbedingungen. Für Anlegerinnen und Anleger wird das Jahr 2026 ein wichtiger Wendepunkt sein: Kryptowährungen werden steuerlich endgültig so behandelt wie andere Finanzanlagen auch.

Disclaimer: Wir können keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen in diesem Blog Eintrag übernehmen. Steuerregeln und Gesetze in der Schweiz können sich ändern. Die Inhalte ersetzen keine professionelle Beratung. Für rechtsverbindliche Unterstützung empfehlen wir, einen Steuer- oder Treuhandexperten über unsere Website hinzuzuziehen: Steuerberatung erhalten

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Häufig gestellte Fragen

Das CARF ist ein von der OECD entwickelter globaler Standard zur steuerlichen Transparenz von Kryptowährungen, der den automatischen Informationsaustausch für Krypto-Dienstleister regelt.

Betroffen sind insbesondere Kryptobörsen, Wallet-Anbieter und andere Krypto-Dienstleister mit Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz.

Krypto-Dienstleister müssen Identifikationsdaten der Kunden, Angaben zu gehaltenen Kryptowerten, Transaktionen sowie Bestände und Erträge melden.

Die neuen Meldepflichten treten am 1. Januar 2026 in Kraft, mit dem ersten automatischen Informationsaustausch im Jahr 2027.

Anleger müssen ihre Krypto-Bestände und Transaktionen korrekt deklarieren, da nicht deklarierte Vermögen künftig schwerer zu verbergen sind.

Ja. Im Rahmen von CARF/AEOI können steuerrelevante Informationen von meldepflichtigen Krypto-Dienstleistern automatisch in den kantonalen Veranlagungsprozess einfliessen. Die Daten werden über die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) bereitgestellt und können mit der Selbstdeklaration der steuerpflichtigen Person abgeglichen werden.

Nein. Es handelt sich nicht um eine Live-Überwachung oder einen permanenten Zugriff auf Wallets. Die Meldungen erfolgen periodisch, in der Regel jährlich, und betreffen ausschliesslich steuerlich relevante Informationen zur Veranlagung.
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