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Abgrenzung von Lohn und Dividende im Schweizer Sozialversicherungsrecht

Die Abgrenzung zwischen Lohn und Dividende spielt eine entscheidende Rolle für Unternehmer, insbesondere in inhabergeführten Unternehmen. Diese Unterscheidung hat nicht nur Auswirkungen auf die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge, sondern kann auch weitreichende finanzielle Konsequenzen mit sich bringen. In diesem Artikel erörtern wir die wesentlichen Grundlagen und Kriterien der Abgrenzung sowie die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen, die dabei zu beachten sind.

Bedeutung der Abgrenzung von Lohn und Dividende im Sozialversicherungsrecht

Die Abgrenzung zwischen Lohn und Dividende ist von zentraler Bedeutung, da allein das Erwerbseinkommen der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Dazu zählen sowohl Löhne als auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Dividenden hingegen gelten als Kapitalerträge und sind grundsätzlich nicht beitragspflichtig. Die eindeutige Klassifizierung dieser Einkommensarten stellt jedoch in der Praxis oftmals eine Herausforderung dar, insbesondere für Gesellschafter, die aktiv im Unternehmen tätig sind.

Der Unterschied zwischen einem Entgelt für geleistete Arbeit und einer Ausschüttung aus Unternehmensgewinnen ist häufig nicht klar definierbar. Die Ausgleichskassen prüfen daher genau, ob ein als Lohn deklarierter Betrag angemessen ist oder ob es sich möglicherweise um eine überhöhte Dividende handelt.

Festlegung der Kriterien zur Abgrenzung

Die Ausgleichskassen wenden verschiedene Kriterien an, um zu beurteilen, ob eine Zahlung als angemessener Lohn oder als Kapitalertrag einzustufen ist. Wichtige Faktoren sind unter anderem:

  • Art der Tätigkeit und der damit verbundene Verantwortungsgrad
  • Ausbildung, Berufserfahrung und Fachkenntnisse
  • Vergleich mit Löhnen von nicht beteiligten Angestellten
  • Entwicklung der Löhne im Unternehmen
  • Funktionseinordnung

Insbesondere die Einordnung der Funktion kann erheblich beeinflussen, ob ein Lohn als angemessen gilt. Eine operative Führungsposition könnte beispielsweise einen höheren Lohn rechtfertigen als eine Verwaltungsaufgabe in einer Holdinggesellschaft.

Abgrenzungsspielräume in der Praxis

Die Abgrenzung zwischen Lohn und Dividende wird besonders komplex, wenn die Auszahlung als Dividende deklariert wird, obwohl sie faktisch eine Entschädigung für erbrachte Leistungen darstellt. In solchen Fällen können Ausgleichskassen diese Zahlungen als Lohn umqualifizieren, was zur Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen führen kann. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass die Ausgleichskassen diese Beurteilung selbstständig vornehmen dürfen, wobei die steuerliche Klassifikation entscheidend für die Beurteilung ist.

Rechtsprechung zur Umqualifizierung von Dividenden

Die Rechtsprechung sieht vor, dass eine Umqualifizierung von Dividenden in Lohn nur stattfindet, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Es muss entweder kein Lohn oder ein unangemessen tiefer Lohn gezahlt worden sein, und die ausgeschüttete Dividende muss als überhöht angesehen werden. Die Anwendung dieser Regelung kann jedoch regional unterschiedlich beurteilt werden, was zu Unsicherheiten führt.

Kriterien zur Beurteilung von überhöhten Dividenden

Die Ausgleichskassen greifen zur Beurteilung der Angemessenheit einer Dividende auf verschiedene Referenzwerte zurück, wobei ein Wert von zehn Prozent des Steuerwerts der Beteiligungsrechte als Indikator für eine überhöhte Dividende gilt. Diese Zahl ist jedoch nicht in Stein gemeißelt, da die kantonalen Bewertungsmethoden variieren können.

Prüfungssystematik der Ausgleichskassen

Die Ausgleichskassen führen eine zweistufige Prüfung durch, um zu entscheiden, ob eine Dividende in einen Lohn umqualifiziert werden muss. Zuerst wird die Ausschüttung im Verhältnis zum Steuerwert der Beteiligung geprüft, um festzustellen, ob sie mehr als zehn Prozent ausmacht.

Wenn diese erste Prüfung positiv ausfällt, wird der tatsächlich gezahlte Lohn mit einem branchenüblichen Vergleich verglichen. Ein unangemessen niedriger Lohn würde dann zur Umqualifizierung führen.

Steuerliche Behandlung bei Umqualifikation

Von der Ausgleichskasse vorgenommene Umqualifikationen finden Einfluss auf das steuerliche Geschehen, da diese in der Regel für Steuerbehörden nachvollziehbar sind. Dies ist besonders relevant, solange die Unternehmen und betroffenen Personen noch nicht definitv steuerlich veranlagt sind.

Fazit

Die Abgrenzung von Lohn und Dividende im Schweizer Sozialversicherungsrecht erweist sich als komplex und rechtlich anspruchsvoll. Unternehmer stehen vor der Herausforderung, eine klare und nachvollziehbare Lohn- und Dividendenpolitik zu verfolgen, um Nachforderungen durch die Sozialversicherungen zu vermeiden. Eine frühzeitige Überprüfung und gegebenenfalls Beratung durch Fachleute sind daher empfehlenswert, um Unsicherheiten auszuräumen und finanzielle Risiken zu minimieren.

Disclaimer: Wir können keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen in diesem Blog Eintrag übernehmen. Steuerregeln und Gesetze in der Schweiz können sich ändern. Die Inhalte ersetzen keine professionelle Beratung. Für rechtsverbindliche Unterstützung empfehlen wir, einen Steuer- oder Treuhandexperten über unsere Website hinzuzuziehen: Steuerberatung erhalten

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Häufig gestellte Fragen

Wenn Lohn und Dividende nicht korrekt abgrenziert werden, kann das zu Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen. Dies ist besonders kritisch für inhabergeführte Unternehmen, die möglicherweise hohe Ausschüttungen vorgenommen haben.

Die Überprüfung durch die Ausgleichskassen erfolgt oft mit erheblicher zeitlicher Verzögerung, insbesondere im Rahmen einer Arbeitgeberkontrolle.

Die Sortimentierung kann bestimmen, ob Löhne als angemessen eingestuft werden, da Faktoren wie Verantwortung und Branche in die Beurteilung einfließen.

Ja, wenn die Ausgleichskassen feststellen, dass eine Dividende in Wirklichkeit ein Entgelt für geleistete Arbeit darstellt, kann sie in Lohn umqualifiziert werden, was steuerliche Auswirkungen hat.

Nein, die Kriterien können je nach kantonalen Bewertungsmethoden variieren, was zu unterschiedlichen Ergebnissen in verschiedenen Kantonen führen kann.
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