Image

Stempelsteuer für Privatanleger einfach erklärt

Die Stempelsteuer in der Schweiz, ein oft übersehenes Thema für viele Privatanleger, ist ein wichtiger Bestandteil des Schweizer Finanzsystems. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff, wann müssen Anleger diese Steuer zahlen und welche praktischen Auswirkungen hat dies auf ihre Finanzgeschäfte? In diesem Artikel werden wir die Stempelsteuer umfassend erläutern und Ihnen alles Notwendige an die Hand geben, um die steuerlichen Verpflichtungen zu verstehen und sich somit besser auf die kommenden Herausforderungen im Anlagealltag vorzubereiten.

Was ist die Stempelsteuer in der Schweiz?

Die Stempelsteuer, auch bekannt als Stempelabgabe, ist eine Steuer, die der Schweizer Staat auf bestimmte Finanztransaktionen erhebt. Diese Abgabe ist im Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG) geregelt. Es gibt drei Hauptarten von Stempelabgaben: die Emissionsabgabe, die Umsatzabgabe und die Abgabe auf Versicherungsprämien. Für Privatanleger:innen spielt jedoch hauptsächlich die Umsatzabgabe eine Rolle.

Wann fällt die Stempelsteuer an?

Die Stempelsteuer wird fällig, wenn Sie Wertschriften kaufen oder verkaufen. Dies bedeutet konkret, dass bei jedem Kauf einer Wertschrift eine Stempelabgabe zu entrichten ist, und dasselbe gilt für den Verkauf. Wichtig zu wissen ist, dass die Stempelabgabe nur anfällt, wenn die Wertschriften über einen Schweizer Effektenhändler gehandelt werden. Effektenhändler können Banken, Vermögensverwalter oder Broker sein. Die Steuer fällt betrachtet keine Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern an.

Abgabepflichtige Wertschriften

Zu den abgabepflichtigen Wertschriften gehören unter anderem:

  • Aktien
  • Obligationen
  • Kollektive Kapitalanlagen (z.B. ETFs oder Auslandfonds)
  • Stammanteile von GmbHs
  • Anteilscheine und Beteiligungsscheine von Genossenschaften
  • Partizipationsscheine
  • Genussscheine

Wo fällt die Stempelsteuer nicht an?

Privatanleger:innen profitieren von bestimmten Ausnahmen, bei denen keine Stempelsteuer entfällt. Diese umfassen:

  • Investitionen in Indexfonds, wie z.B. bei Investitionen in die Säule 3a in echte Vorsorgefonds, statt in ETFs.
  • Direkte Zuteilungen neuer Aktien bei Börsengängen oder Kapitalerhöhungen.
  • Der Handel mit Bezugsrechten.
  • Rückzahlungen von Obligationen, wenn die Anleihe fällig wird.
  • Käufe von ausländischen Obligationen, sofern die Vergütung in einer Fremdwährung erfolgt oder via ausländische Gegenpartei gehandelt wird.

Wie hoch sind die Stempelabgaben?

Die Höhe der Stempelsteuer variiert je nachdem, ob es sich um inländische oder ausländische Wertschriften handelt:

  • Bei Schweizer Wertschriften beträgt die Stempelabgabe 0.075 % des Kauf- oder Verkaufspreises.
  • Bei ausländischen Wertschriften liegt die Stempelabgabe bei 0.15 % des Kauf- oder Verkaufspreises.

Rechenbeispiel: Wenn Sie eine Schweizer Aktie im Wert von 10.000 Franken kaufen, beträgt die Stempelabgabe 7.50 Franken (0.075 % von 10.000 Franken). Bei einer ausländischen Aktie im gleichen Wert wären es 15 Franken (0.15 % von 10.000 Franken).

Unterscheidung zwischen inländischen und ausländischen Wertschriften

Ob eine Wertschrift inländisch oder ausländisch ist, lässt sich in der Regel gut an der ISIN erkennen. Eine inländische Wertschrift ist typischerweise mit CH gekennzeichnet (zum Beispiel CH0237935652). Alternativ kann folgendes zur Identifikation verwendet werden:

  • Aktien stammen von Schweizer Unternehmen.
  • ETFs müssen nach dem Fondsdomizil geprüft werden, welches in den entsprechenden Factsheets angegeben ist.
  • Obligationen müssen von Schweizer Firmen, Banken oder dem Staat emittiert sein.

Wer muss die Stempelsteuer bezahlen?

Die Stempelsteuer wird gemäß der gesetzlichen Regelung zwischen dem Anleger und dem Händler aufgeteilt. Das bedeutet für Sie als Privatanleger:in, dass Sie nicht den vollen Satz von 0.15 % oder 0.3 % zahlen, sondern lediglich die Hälfte davon, also 0.075 % bzw. 0.15 %.

Wie muss ich die Stempelsteuer bezahlen?

Ein großer Vorteil für Privatanleger:innen ist, dass sie sich nicht aktiv um die Zahlung der Stempelsteuer kümmern müssen. Ihr Wertschriftenhändler übernimmt diese Verantwortung und leitet sowohl Ihren als auch seinen Anteil der Steuer direkt an den Staat weiter. Somit entfällt die Notwendigkeit, die Steuern selbst zu managen.

Kann ich die Stempelabgabe steuerlich abziehen?

Eine häufige Frage unter Anleger:innen bezieht sich auf die steuerliche Absetzbarkeit dieser Steuer. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Stempelsteuer nicht von Ihren Steuern abgezogen werden kann.

Fazit

Die Stempelsteuer ist eine zentrale Steuerpflicht für jeden Privatanleger in der Schweiz, die oft übersehen wird. Das Verständnis ihrer Funktionsweise und der Umstände, unter denen sie anfällt, ist entscheidend für eine informierte und strategische Anlageentscheidung. Durch eine präzise Planung und Kenntnis der entsprechenden Regelungen können Anleger ihre finanziellen Belastungen effektiv steuern. Halten Sie sich stets über Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Stempelsteuer informiert, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.


Häufig gestellte Fragen

Die Stempelsteuer ist eine Steuer auf bestimmte Finanztransaktionen, die in der Schweiz erhoben wird. Sie ist im Bundesgesetz über die Stempelabgaben geregelt und umfasst drei Hauptarten: Emissionsabgabe, Umsatzabgabe und Abgabe auf Versicherungsprämien. Für Privatanleger ist hauptsächlich die Umsatzabgabe relevant.

Die Stempelsteuer fällt an, wenn Wertschriften über einen Schweizer Effektenhändler gekauft oder verkauft werden. Das betrifft Banken, Vermögensverwalter oder Broker mit Sitz in der Schweiz.

Abgabepflichtige Wertschriften sind unter anderem Aktien, Obligationen, kollektive Kapitalanlagen wie ETFs, Stammanteile von GmbHs, Anteilscheine von Genossenschaften, Partizipations- und Genussscheine.

Ausnahmen bestehen z. B. bei Investitionen in echte Vorsorgefonds (z. B. Säule 3a), bei der Zuteilung neuer Aktien, beim Handel mit Bezugsrechten, bei Rückzahlungen von Obligationen und beim Kauf ausländischer Obligationen über ausländische Gegenparteien.

Für Schweizer Wertschriften beträgt die Steuer 0.075 %, für ausländische Wertschriften 0.15 % des Kauf- oder Verkaufspreises.

Inländische Wertschriften tragen meist die ISIN mit dem Präfix CH. Weitere Hinweise sind der Sitz des Unternehmens oder das Fondsdomizil laut Factsheet bei ETFs.

Die Steuer wird zwischen dem Anleger und dem Effektenhändler aufgeteilt. Privatanleger zahlen somit die Hälfte des vollen Satzes, also 0.075 % bei Schweizer und 0.15 % bei ausländischen Wertschriften.

Der Effektenhändler zieht die Steuer automatisch beim Kauf oder Verkauf ab und überweist sie direkt an den Staat. Anleger müssen sich um nichts weiter kümmern.

Nein, die Stempelsteuer ist nicht steuerlich abziehbar und kann nicht als Aufwand geltend gemacht werden.

Ein fundiertes Verständnis hilft Anlegern, ihre Transaktionen besser zu planen und unnötige steuerliche Belastungen zu vermeiden.
Steuerberater finden – kostenlos & schnell Jetzt Offerte einholen
Top