
Dividenden versteuern in der Schweiz: Fakten und Anleitung
Die Versteuerung von Dividenden in der Schweiz ist ein Thema, das viele Anleger brennend interessiert. Aufgrund der vielfältigen Regelungen und verschiedenen Arten von Dividenden kann es jedoch schnell unübersichtlich werden. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen klaren Überblick über die Versteuerung von Dividenden, welche Steuern anfallen und wie Sie möglicherweise zu viel gezahlte Steuern zurückfordern können.
Einleitung: Muss ich in der Schweiz Dividenden versteuern?
Ja, in der Schweiz müssen Kapitalerträge wie Dividenden versteuert werden. Dazu zählen auch Zinsen auf Obligationen und Sparkonten. In den meisten Fällen unterliegen diese Einkünfte der Einkommenssteuer. Doch was bedeutet das konkret für Anleger? In den folgenden Absätzen klären wir die wichtigsten Punkte und Ausnahmen im Detail.
Dividenden versteuern von Schweizer Aktien
Besitzen Sie Aktien von Schweizer Unternehmen, müssen Sie beim Erhalt von Dividenden die Verrechnungssteuer beachten. Diese beträgt 35 % und wird direkt an der Quelle abgezogen. Allerdings haben Sie das Recht, die gesamte Verrechnungssteuer in Ihrer Steuererklärung zurückzufordern.
Dividenden versteuern von ausländischen Aktien
Wenn Sie in Aktien von ausländischen Unternehmen investieren, wird die Quellensteuer auf die ausgezahlten Dividenden erhoben. Der Steuersatz variiert je nach Land, weshalb es ratsam ist, sich über die spezifischen Regelungen im jeweiligen Herkunftsland zu informieren.
Die Quellensteuer setzt sich aus einem rückforderbaren und einem nicht rückforderbaren Teil zusammen:
- Rückforderbarer Anteil: Dieser Teil kann beim Quellenstaat zurückgefordert werden. Wie viel Sie zurückfordern können, hängt von den bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen ab.
- Nicht rückforderbarer Anteil: Dieser Teil kann in der Regel über die pauschale Steueranrechnung in Ihre Einkommenssteuer eingerechnet werden.
Ausnahmen: Steuerfreie Dividenden
Es gibt einige Ausnahmen, bei denen Dividenden steuerfrei sind, die vor allem Anleger in der Säule 3a betreffen:
- Säule 3a: Dividenden und Zinsen, die aus Vorsorgegeldern der Säule 3a generiert werden, müssen nicht versteuert werden. Diese Einkünfte zählen nicht zu Ihrem Einkommen.
- Kapitaleinlagereserven: Dividenden, die aus Kapitaleinlagereserven gezahlt werden, gelten als steuerfrei. Dies betrifft Unternehmen, die über erhöhte Kapitaleinlagereserven verfügen. Solche Ausschüttungen sind nicht nur von der Einkommenssteuer, sondern auch von der Verrechnungssteuer befreit.
Steuern auf Dividenden aus Fonds
Investieren Sie in Fonds oder ETFs, spielt das Fondsdomizil eine entscheidende Rolle hinsichtlich der Höhe der Quellensteuer. Beispielsweise können Fonds, die in US-Aktien investieren und in Irland domiziliert sind, nur mit 15 % Quellensteuer belastet werden. Dagegen kann ein Fonds mit demselben Aktienportfolio, jedoch domiziliert in Luxemburg, mit 30 % Quellensteuer belegt werden. Dieses Spannungsfeld ergibt sich aus individuellen Doppelbesteuerungsabkommen.
Es ist wichtig zu beachten, dass unabhängig vom Fondsdomizil sowohl thesaurierende als auch ausschüttende Fonds steuerlich behandelt werden müssen.
Wie kann ich die Verrechnungssteuer zurückfordern?
Um die Verrechnungssteuer auf Dividenden zurückzufordern, müssen Sie in Ihrer Steuererklärung die entsprechenden Einkünfte im Wertschriftenverzeichnis angeben. Hierbei sind die einzelnen Anlagen, deren Stückzahlen sowie Kauf- und Verkaufsdaten zu erfassen. Ein E-Steuerauszug vereinfacht diesen Prozess erheblich, da er die Angaben automatisch importiert und Sie so Ihre Anlagewerte besser nachverfolgen können.
Wie kann ich die Quellensteuer zurückholen?
Die Rückforderung der Quellensteuer kann komplex sein, da die Vorteile und Regulierungen stark vom jeweiligen Quellenstaat abhängen. Grundsätzlich gibt es folgende Schritte:
- Rückforderbarer Teil: Füllen Sie das spezifische Rückerstattungsformular des jeweiligen Quellenstaates aus, das meist auf der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu finden ist. Manche Finanzdienstleister bieten dabei Unterstützung an.
- Nicht rückforderbarer Teil: Dieser Teil kann mit dem Formular DA-1 für die pauschale Steueranrechnung geltend gemacht werden, vorausgesetzt, die nicht rückforderbaren Steuern betragen mindestens 100 Franken.
Schlussgedanken
Die Versteuerung von Dividenden in der Schweiz kann auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, jedoch erleichtert ein gutes Verständnis der geltenden Regelungen das Management Ihrer Anlagen und die Überprüfung möglicher Rückforderungen. Bei Investitionen in sowohl Schweizer als auch ausländische Unternehmen sollten Sie sich stets über die spezifischen Steuergesetze des Herkunftslandes informieren und darauf achten, wie Sie Ihre Einkünfte korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben. Denken Sie daran, dass es auch Ausnahmen gibt, wie bei der Säule 3a oder der Kapitalrückzahlung aus Kapitaleinlagereserven, die Ihnen helfen können, Ihre Steuerlast zu optimieren.
Fast geschafft! 🎉
Überprüfe deine E-Mail und klicke auf den Link.